Anzahl Fälle im Familiennachzug über Härtefallregelung lt. Asylpaket2 durchgeführt wurden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Anzahl erfolgreicher Familiennachzüge für syrische Minderjährige im vergangenen Jahr, die durch die von der SPD ausgehandelte, Einzelfallprüfung erfolgt sind. Laut Asylpaket 2 soll der Familiennachzug ja nur noch über diese Einzelfallprüfung möglich sein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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Knut Wehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl erfolgrei…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Knut Wehr
Betreff
Anzahl Fälle im Familiennachzug über Härtefallregelung lt. Asylpaket2 durchgeführt wurden [#19779]
Datum
5. Januar 2017 09:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl erfolgreicher Familiennachzüge für syrische Minderjährige im vergangenen Jahr, die durch die von der SPD ausgehandelte, Einzelfallprüfung erfolgt sind. Laut Asylpaket 2 soll der Familiennachzug ja nur noch über diese Einzelfallprüfung möglich sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Knut Wehr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Wehr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.01.2017, Vg. 001-2017 Sehr geehrter Herr Wehr, anbei übe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.01.2017, Vg. 001-2017
Datum
27. Januar 2017 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehr, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen