Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021

Anfrage an: Amt Löcknitz-Penkun

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte übersenden sie mir Unterlagen aus denen die Anzahl der geahndeten Parkvergehen, die genauen Datums- und Ortsangaben sowie der jeweilige Verfahrensstand per Stand 15.07.2021 in 17329 Krackow OT-Lebehn ersichtlich sind.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    1,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte übersenden…
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]
Datum
28. Juli 2021 00:25
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte übersenden sie mir Unterlagen aus denen die Anzahl der geahndeten Parkvergehen, die genauen Datums- und Ortsangaben sowie der jeweilige Verfahrensstand per Stand 15.07.2021 in 17329 Krackow OT-Lebehn ersichtlich sind. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]
Datum
28. Juli 2021 01:14
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,6 KB
Amt Löcknitz-Penkun
Sehr Antragsteller/in Sie beabsichtigen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V. Ihre Anfragen entspr…
Von
Amt Löcknitz-Penkun
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.07.2021, Ihr Fax vom 28.07.2021, "Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]"
Datum
23. August 2021 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie beabsichtigen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V. Ihre Anfragen entsprechen nicht den Formerfordernissen gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V. Bitte lassen Sie mir diese schriftlich (z.B. postalisch) zukommen. Leider war auch Ihre Unterschrift unvollständig und nicht verifizierbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl festgeste…
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28.07.2021, Ihr Fax vom 28.07.2021, "Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]" [#225683]
Datum
31. August 2021 23:32
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021“ vom 28.07.2021 (#225683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihr Hinweis das in Rede stehende Anfrage nicht den Formerfordernissen gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V entsprechen würde ist nachweislich falsch. Die gestellte von mir handschriftlich unterzeichnete Anfrage ist ihnen via qualifizierter Email und via Telefax zugegangen. Die gesetzlich verlangte Formanforderungen sind demnach vollständig erfüllt. Demnach haben sie die gesetzlich genau definierte Frist der Beantwortung überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28.07.2021, Ihr Fax vom 28.07.2021, "Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]" [#225683]
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28.07.2021, Ihr Fax vom 28.07.2021, "Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021 [#225683]" [#225683]
Datum
31. August 2021 23:33
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021“ [#225683]
Datum
1. September 2021 00:18
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225683/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Formanforderungen gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V ganz klar erfüllt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225683.pdf - 2021-07-27_2-fax.pdf - 2021-08-31_2-fax.pdf Anfragenr: 225683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225683/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Antrag auf Informationszugangs "Anzahl festgestellter Parkvergehen" (#225683) Sehr [geschwärzt] Rampf, …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antrag auf Informationszugangs "Anzahl festgestellter Parkvergehen" (#225683)
Datum
13. September 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] Rampf, für Ihre Anfrage betreffend ihres Antrages auf Informationszugangs hinsichtlich der Anzahl festgestellter Parkvergehen vom 31.08.2021 (#225683) danke ich Ihnen. Ich habe mich in der betreffenden Angelegenheit an die Amtsverwaltung Löcknitz-Penkun mit der Bitte um Stellungnahme gemahnt und in diesem Schreiben explizit darauf hingewiesen, dass meines Erachtens die infrage stehenden Formvorschriften des § 10 Abs. 1 IFG MV durch Sie in der vorgenannten Antragstellung eingehalten wurden. Sobald mir das Antwortschreiben hierzu vorliegt, werde ich Sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]#[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Amt Löcknitz-Penkun
Zwischennachricht - obgleich es sich bei dem die Anfrage betreffenden Ort um ein kleines Dorf mit maximal 200 Einw…
Von
Amt Löcknitz-Penkun
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
21. September 2021
Status
Warte auf Antwort
- obgleich es sich bei dem die Anfrage betreffenden Ort um ein kleines Dorf mit maximal 200 Einwohnern handelt soll der entstehende Arbeitsaufwand extrem hoch sein und es soll sich demnach angeblich um keine einfache Anfrage handeln - Fristverlängerung gern. § 11 Abs. 2 IFG-M-V sei unumgänglich - entstehende Kosten wurden nicht genau angegeben, jedoch Stundenlöhne sowie Kopierkosten und Druckkosten je Seite genannt - es ist nicht klar welche Taktik die werten Damen und Herren verfolgen, jedoch ist nicht davon auszugehen, dass im angefragten Zeitraum mehr als 20 Parkverstöße geahndet worden sind
Amt Löcknitz-Penkun
Ihr Antrag... - angeblich erforderliche Drittbeteiligung um Anzahl festgestellter Parkvergehen zu ermitteln - vora…
Von
Amt Löcknitz-Penkun
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag...
Datum
25. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
- angeblich erforderliche Drittbeteiligung um Anzahl festgestellter Parkvergehen zu ermitteln - voraussichtliche Gebühren noch immer nicht beziffert NACHFOLGENDES IST FÜR MICH UNVERSTÄNDLICH !!! Bitte bedenken Sie, dass im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens bezüglich der genauen Zeit - und Ortsangaben, die Nicht-Preisgabe Ihrer Identität für den Antragsteller nachteilhaft sein kann, wenn der Dritte darauf seine Entscheidung begründet. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir den Betroffenen erforderlichenfalls Ihren Namen mitteilen dürfen. Eine Ausnahme könnte sich nach § 7 Abs. 5 IFG M-V ergeben, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Information geltend machen können. Dafür haben Sie in Ihrem schriftlichen Antrag jedoch nichts vorgetragen. Die reine Anzahl festgestellter Parkverstöße können Sie ohne Weitergabe Ihrer Daten erhalten. !!!

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag... [#225683] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl festgestellter Parkvergehen im …
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag... [#225683]
Datum
31. Mai 2023 08:53
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl festgestellter Parkvergehen im I. + II Quartal 2021“ vom 28.07.2021 (#225683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 639 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>