Anzahl freiwillig versicherte Selbständige nach Jahren

Wie viele beitragszahlende Selbständige waren in der DRV Bund (in absoluten Zahlen pro Jahr) in den vergangenen Jahren freiwillig versichert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele beitragszahlende…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
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Betreff
Anzahl freiwillig versicherte Selbständige nach Jahren [#221845]
Datum
4. Juni 2021 11:43
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele beitragszahlende Selbständige waren in der DRV Bund (in absoluten Zahlen pro Jahr) in den vergangenen Jahren freiwillig versichert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221845/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-17/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang na…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Anzahl freiwillig versicherte Selbständige nach Jahren [#221845]
Datum
17. Juni 2021 08:24
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-17/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 04.06.2021 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Unabhängig von Ihrem nach den Vorschriften des IFG zu würdigenden Auskunftsbegehren haben Sie auch Möglichkeit, sich unter Abgabe Ihrer Versicherungsnummer (VSNR) mit einem Ihre konkrete persönliche Situation betreffenden Anliegen an den für Ihre Rentenversicherungsangelegenheiten zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu wenden und um Klärung zu bitten. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-17/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestä…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG hier: Anzahl freiwillig versicherte Selbständige nach Jahren [#221845]
Datum
23. Juni 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-007-17/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 17.06.2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen von § 1 ff. IFG übersenden wir Ihnen die Statistik über die Anzahl der freiwillig Versicherten sowie Selbständigen für die Jahre 2014 bis 2019 zur Kenntnis und zum Verbleib. (See attached file: SelbststBund_2014-2019.xlsx) Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Teil der Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Die Mehrheit dieser Selbstständigen ist per Gesetz pflichtversichert. Hierzu zählen die Künstler und Publizisten, die Handwerker und die "Selbstständigen kraft Gesetz". Nach 19 Jahren Pflichtbeitragszeiten (dabei kann es sich auch um Zeiten der abhängigen Beschäftigung, Kindererziehung etc. handeln) können per Gesetz pflichtversicherte Selbstständige sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wie viele Selbstständige sich trotz dieser Möglichkeit entscheiden, in der Pflichtversicherung zu verbleiben, wird von unserer Statistik derzeit nicht erhoben. Selbstständige, die nicht per Gesetz pflichtversichert sind, können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Wie viele der freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten Personen eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist nicht bekannt, da die Rentenversicherung von den freiwillig Versicherten hierüber keine Angaben erhebt. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
In ein PDF-Dokument konvertierte Excel-Tabelle der DRV-Bund.
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
In ein PDF-Dokument konvertierte Excel-Tabelle der DRV-Bund.