Anzahl Gescheiterter Rückführungsversuche und deren Zielländer

in Bezug nehmend auf die aktuelle Berichterstattung, in der Herr Dieter Romann, seines Zeichens Präsident des Bundespolizeipräsidiums, scharf kritisiert, das im Jahre 2018 500 Rückführungsversuche durch Piloten verhindert wurde, wird nur als Randnotiz erwähnt, das die meisten Rückführungsversuche schon viel früher scheitern würden. Zum Beispiel, das die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden können.

Senden Sie mir bitte daher die Anzahl der gescheiterten Rückführungen im Jahre 2018 zu. Aufgeschlüsselt in Geschlecht und Zielland zu.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Anzahl Gescheiterter Rückführungsversuche und deren Zielländer [#136527]
Datum
4. Mai 2019 22:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Bezug nehmend auf die aktuelle Berichterstattung, in der Herr Dieter Romann, seines Zeichens Präsident des Bundespolizeipräsidiums, scharf kritisiert, das im Jahre 2018 500 Rückführungsversuche durch Piloten verhindert wurde, wird nur als Randnotiz erwähnt, das die meisten Rückführungsversuche schon viel früher scheitern würden. Zum Beispiel, das die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden können. Senden Sie mir bitte daher die Anzahl der gescheiterten Rückführungen im Jahre 2018 zu. Aufgeschlüsselt in Geschlecht und Zielland zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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