Anzahl HomeOffice-Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung Mainz

Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus versuchen viele Firmen soviel Arbeit ins "HomeOffice" zu verlagern wie möglich.
Ich möchte gerne wissen, was die Stadtverwaltung Mainz in diesem Zusammenhang unternimmt und bitte, mir die Anzahl der HomeOffice-Arbeitsplätze mitzuteilen.
Um den Ausbau zu verfolgen, sind Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten notwendig.
Mein Vorschlag:
- Ende 2019 (31.12.2019)
- 17.03.2020 (Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020)
- 23.03.2020 (Inkrafttreten der Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2020)
- 30.03.2020 (Stand heute)

Wenn möglich sollten die Zahlen aufgesplittet nach Ämtern mitgeteilt werden, da es in unterschiedlichen Ämtern unterschiedlich möglich ist, HomeOffice umzusetzen.

Außerdem bitte ich, mir die weitere Planung für HomeOffice-Arbeitsplätze mitzuteilen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Maß…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
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Betreff
Anzahl HomeOffice-Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung Mainz [#183653]
Datum
30. März 2020 12:19
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus versuchen viele Firmen soviel Arbeit ins "HomeOffice" zu verlagern wie möglich. Ich möchte gerne wissen, was die Stadtverwaltung Mainz in diesem Zusammenhang unternimmt und bitte, mir die Anzahl der HomeOffice-Arbeitsplätze mitzuteilen. Um den Ausbau zu verfolgen, sind Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten notwendig. Mein Vorschlag: - Ende 2019 (31.12.2019) - 17.03.2020 (Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020) - 23.03.2020 (Inkrafttreten der Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2020) - 30.03.2020 (Stand heute) Wenn möglich sollten die Zahlen aufgesplittet nach Ämtern mitgeteilt werden, da es in unterschiedlichen Ämtern unterschiedlich möglich ist, HomeOffice umzusetzen. Außerdem bitte ich, mir die weitere Planung für HomeOffice-Arbeitsplätze mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183653 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die entsprechende Übersichtsliste. Am 13. März 2020 wurde entschieden, dass a…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Anzahl HomeOffice-Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung Mainz [#183653]
Datum
29. April 2020 18:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die entsprechende Übersichtsliste. Am 13. März 2020 wurde entschieden, dass ab 16. März 2020 die städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Daraufhin musste zunächst intern geprüft werden, wie die Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mainz zukünftig sichergestellt werden kann. Dazu erfolgte eine Abfrage der Fachämter bzgl. der systemrelevanten Arbeitsplätze. Anschließend wurde geprüft welche Aufgaben dann zukünftig vermehrt in Telearbeit ausgeübt werden können. Dies war erforderlich, da aufgrund der technischen Ausstattungen nicht jeder Arbeitsplatz sofort als Telearbeitsplatz genutzt werden konnte, da nicht jeder Arbeitsplatz mit einem Notebook ausgestattet ist und dann der Zugriff von zu Hause auch erst eingerichtet werden muss. Mit der Ausgabe der Technik war es außerdem erforderlich die Kolleginnen und Kollegen auf die datenschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Vorgaben hinzuweisen. Dazu wurde eine Einzelvereinbarung gefertigt, welche zu unterschreiben war. Derzeit wird geprüft, ob zukünftig weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bspw. zur Kinderbetreuung vorrangig in Telearbeit arbeiten können. Die Zahl wird also voraussichtlich in den nächsten Tagen weiter ansteigen. Mit freundlichen Grüßen