Anzahl Impfdosen auf Seite zu Nebenwirkungen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Sehr << Antragsteller:in >>
auf der Seite
https://nebenwirkungen.bund.de/SiteGlobals/Forms/nebenwirkungen/covid-19-impfstoff/02-nebenwirkung/nebenwirkung-formular.html
für welche das PEI verantwortlich zeichnet, kann man bei den Nebenwirkungen auf Seite 3 angeben, bei welcher Dosis die Nebenwirkung auftrat.
Bitte teilen Sie mit, weshalb dort 5 Impfdosen vorgesehen sind, obwohl bisher auch durch die Stiko lediglich Empfehlungen für maximal 3 Dosen vorliegen. Bitte veröffentlichen Sie sämtliche Unterlagen, auf deren Basis Sie zu der Zahl der 5 Dosen gekommen sind. Danke !

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragstelle…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Impfdosen auf Seite zu Nebenwirkungen [#236954]
Datum
6. Januar 2022 22:29
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr Antragsteller/in auf der Seite https://nebenwirkungen.bund.de/SiteGlobals/Forms/nebenwirkungen/covid-19-impfstoff/02-nebenwirkung/nebenwirkung-formular.html für welche das PEI verantwortlich zeichnet, kann man bei den Nebenwirkungen auf Seite 3 angeben, bei welcher Dosis die Nebenwirkung auftrat. Bitte teilen Sie mit, weshalb dort 5 Impfdosen vorgesehen sind, obwohl bisher auch durch die Stiko lediglich Empfehlungen für maximal 3 Dosen vorliegen. Bitte veröffentlichen Sie sämtliche Unterlagen, auf deren Basis Sie zu der Zahl der 5 Dosen gekommen sind. Danke ! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236954/

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in ein solches Meldeportal zu programmieren ist aufwändig und braucht seine Zeit. Das hier fün…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Anzahl Impfdosen auf Seite zu Nebenwirkungen [#236954]
Datum
7. Januar 2022 12:14
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in ein solches Meldeportal zu programmieren ist aufwändig und braucht seine Zeit. Das hier fünf Impfstoffdosen angegeben sind, ist einfach nur vorausschauend. Denn sobald eine weitere Impfstoffdosis empfohlen wird, muss diese Möglichkeit im Portal bereits verfügbar sein. Mit freundlichen Grüßen