Anzahl in Deutschland Inobhutnahmen und Anzahl die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt von Kindern Zeiträume 2018 - 2022

ich benötige für den Zeitraum 2018 - 2022 die Anzahl der Kinder in Deutschland

Inobhutnahmen aus den Familien, die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt wurden

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich benötige für …
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl in Deutschland Inobhutnahmen und Anzahl die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt von Kindern Zeiträume 2018 - 2022 [#255899]
Datum
29. Juli 2022 16:38
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich benötige für den Zeitraum 2018 - 2022 die Anzahl der Kinder in Deutschland Inobhutnahmen aus den Familien, die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt wurden Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255899/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Im Bundes…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Anzahl in Deutschland Inobhutnahmen und Anzahl die zu den leiblichen Eltern zurückgeführt von Kindern Zeiträume 2018 - 2022 [#255899] - Case Info: [40016004]
Datum
8. August 2022 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Im Bundesamt liegen keinerlei Informationen zu der Anzahl der Kinder in Deutschland, die nach Inobhutnahmen aus den Familien zu den leiblichen Eltern zurückgeführt wurden, vor. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Jugendämter. Mit freundlichen Grüßen