Anzahl Infektion mit Omikron bei Genesenen - Studienlage

- Studien bzw. erhobene Zahlen, um zu sehen, wie viele der bisher an der Omikronvariante COVID-19 Erkrankte zuvor als Genesene galten und das im Vergleich zu Geimpften und Menschen mit Auffrischungsimpfungen;
- Studien bzw. Zahlen, die belegen, dass eine Genesung einen geringeren Schutz bietet als eine Impfung, in Bezug auf Dauer und Schwere bei erneuter Erkrankung im Vergleich zu Menschen mit Basisimmunisierung und ggf. Menschen mit Boosterung. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass dies medizinisch allen Erfahrungen mit bisherigen anderen Viruserkrankungen widerspricht. Daher erbitte ich auch Studien, die zeigen, dass sich diese Corona-Viren komplett entgegen den Gesetzmäßigkeiten verhalten, die man bei allen anderen bisherigen Viren bisher beobachten konnte;
- Falls es dazu keine Studien bzw. Zahlen für Deutschland gibt, erbitte ich die Unterlagen, in denen diese Erhebungen geplant sind, um Informationen zu erhalten, ab wann und in welchem Umfang diese Daten erhoben werden sollen.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass das RKI derzeit keine Bürgerfragen beantwortet - daher bitte ich von einem Verweis auf die Seite des RKI abzusehen. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Studien bzw. er…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Infektion mit Omikron bei Genesenen - Studienlage [#237853]
Datum
17. Januar 2022 19:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Studien bzw. erhobene Zahlen, um zu sehen, wie viele der bisher an der Omikronvariante COVID-19 Erkrankte zuvor als Genesene galten und das im Vergleich zu Geimpften und Menschen mit Auffrischungsimpfungen; - Studien bzw. Zahlen, die belegen, dass eine Genesung einen geringeren Schutz bietet als eine Impfung, in Bezug auf Dauer und Schwere bei erneuter Erkrankung im Vergleich zu Menschen mit Basisimmunisierung und ggf. Menschen mit Boosterung. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass dies medizinisch allen Erfahrungen mit bisherigen anderen Viruserkrankungen widerspricht. Daher erbitte ich auch Studien, die zeigen, dass sich diese Corona-Viren komplett entgegen den Gesetzmäßigkeiten verhalten, die man bei allen anderen bisherigen Viren bisher beobachten konnte; - Falls es dazu keine Studien bzw. Zahlen für Deutschland gibt, erbitte ich die Unterlagen, in denen diese Erhebungen geplant sind, um Informationen zu erhalten, ab wann und in welchem Umfang diese Daten erhoben werden sollen. Ich bitte zu berücksichtigen, dass das RKI derzeit keine Bürgerfragen beantwortet - daher bitte ich von einem Verweis auf die Seite des RKI abzusehen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237853/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzahl Infektion mit Omikron bei Genesenen - Studienlage [#237853]
Datum
19. Januar 2022 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 17. Januar 2022 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Ein Antrag …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in, Anzahl Infektion mit Omikron bei Genesenen - Studienlage [#237853]
Datum
26. Januar 2022 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 17. Januar 2022 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Ein Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf die Herausgabe von vorhandenen "amtlichen Informationen". Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist eine amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Thesen der Antragstellenden zu veri- oder falsifizieren sieht das IFG nicht vor. Ebenfalls unterfallen auf die Zukunft gerichtete Planungen nicht dem IFG, sofern diese noch keine amtliche Information darstellen. Dies ergibt sich aus § 2 Nummer 1 Satz 2 IFG, wonach Entwürfe und Notizen, die nicht Aktenbestandteil werden sollen, nicht zu einem Vorgang dazu gehören. Zu den von Ihnen angefragten Studien kann ich Ihnen mitteilen, dass alle wesentlichen Informationen zum Infektionsgeschehen öffentlich zugänglich auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) in Form von tagesaktuellen Situationsberichten, Wochenberichten und Trenddarstellungen eingesehen werden können (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Bis zum 21. Januar 2022 wurde eine tagesaktuelle Übersicht zu den übermittelten Omikron-Fällen (vgl. Anlage-220121-Omikron.PDF) publiziert. Dieses Dokument finden Sie in der Anlage. Inzwischen ist Omikron die klar dominierende Variante und Informationen dazu werden im Wochenbericht veröffentlicht. Seit Meldewoche 46/21 wurden bis zum 21. Januar 2022 insgesamt 268519 Fälle von Infektionen mit der Omikron-Variante gemeldet. In 5530 Fällen handelte es sich um ein Reinfektion. Informationen zum Impfstatus liegen nicht vor; hier wird auf die o.g. Wochenberichte verwiesen. Sehr umfassende Informationen finden Sie im Epidemiologischen Steckbrief zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, in dem derzeit Erkenntnisse aus 285 nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veröffentlichungen eingeflossen sind. Im Verlauf der Coronapandemie ist das Virus mehrfach mutiert, was sich insbesondere hinsichtlich der Omikron-Variante auf die aus einer durchlebten COVID-19-Infektion resultierenden Schutzwirkung auswirkt. Dies hat dazu geführt, dass die Dauer des Genesenenstatus angepasst wurde. Die zugrundeliegende wissenschaftliche Evidenz der Änderung kann der Website des RKI entnommen werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Die Studien deuten darauf hin, dass unter dominanter Zirkulation der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus bisher Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen