Anzahl Krankenhauseinweisungen und Erkrankungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das COVID-Geschehen entwicklet sich zu einem zunehmenden Screening-Geschehen (Schlachthöfe etc.)

1. Wie ist aktuell das Verhältnis in der Anzahl der symptomatischen Patienten zu den assymptomatischen getesteten; dies im Vergleich zu Ende März?

2. Ist dem RKI etwas bekannt über die tägliche Zahl der Krankenhauseinweisungen mit COVID. Eine grobe Überschlagsrechnung (3-5% der symptomatischen) ergibt eine Zahl im einstelligen oder zweistelligen Bereich?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das COVID-Geschehen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Krankenhauseinweisungen und Erkrankungen [#186419]
Datum
12. Mai 2020 11:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das COVID-Geschehen entwicklet sich zu einem zunehmenden Screening-Geschehen (Schlachthöfe etc.) 1. Wie ist aktuell das Verhältnis in der Anzahl der symptomatischen Patienten zu den assymptomatischen getesteten; dies im Vergleich zu Ende März? 2. Ist dem RKI etwas bekannt über die tägliche Zahl der Krankenhauseinweisungen mit COVID. Eine grobe Überschlagsrechnung (3-5% der symptomatischen) ergibt eine Zahl im einstelligen oder zweistelligen Bereich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186419 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Krankenhauseinweisungen und Erkrankungen“ [#186419] [#186419]
Datum
2. Juni 2020 20:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186419 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nicht meine Frage beantwortet. Diese ist extrem wichtig für das Verständnis des Epidemie Geschehens. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186419.pdf Anfragenr: 186419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186419
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben meine Anfrage vom 12.5. nicht beantwortet, sondern mit einer allgemeinen Fl…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl Krankenhauseinweisungen und Erkrankungen“ [#186419] [#186419]
Datum
6. Juni 2020 11:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben meine Anfrage vom 12.5. nicht beantwortet, sondern mit einer allgemeinen Floskel geantwortet. Zur Vorbereitung der Klageerhebung lege ich dagegen ausdrücklich Widerspruch ein. Ich bitte nochmals um zeitnahe Beantwortung der Fragen bis zum 10.6. danach werde ich den Klageweg beschreiten. Das COVID-Geschehen entwicklet sich zu einem zunehmenden Screening-Geschehen (Schlachthöfe etc.) 1. Wie ist aktuell das Verhältnis in der Anzahl der symptomatischen Patienten zu den assymptomatischen getesteten; dies im Vergleich zu Ende März? Erbitte Übersicht über jede Kalenderwoche. 2. Ist dem RKI etwas bekannt über die tägliche Zahl der Krankenhauseinweisungen mit COVID. Eine grobe Überschlagsrechnung (3-5% der symptomatischen) ergibt eine Zahl im einstelligen oder zweistelligen Bereich? ... Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186419
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Juni 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.05.2020 / Ihre Erinnerung vom 06.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.05.2020 / Ihre Erinnerung vom 06.06.2020
Datum
24. Juni 2020 17:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Der guten Ordnung halber weisen wir zudem darauf hin, dass zum einen ein Widerspruch nicht wirksam per E-Mail eingelegt werden kann, und zum anderen bislang noch keine Sachentscheidung ergangen ist, gegen die überhaupt Widerspruch eingelegt werden könnte. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12.05.2020 / Ihre Erinnerung vom 06.06.2020 [#186419] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Inf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.05.2020 / Ihre Erinnerung vom 06.06.2020 [#186419]
Datum
5. Juli 2020 20:08
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Krankenhauseinweisungen und Erkrankungen“ vom 12.05.2020 (#186419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186419/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2020 20:08
Status

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 12.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 12.05.2020
Datum
16. Juli 2020 11:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage 1. Wie ist aktuell das Verhältnis in der Anzahl der symptomatischen Patienten zu den assymptomatischen getesteten; dies im Vergleich zu Ende März? Die Zahl der erfassten positiven Tests im Verhältnis zu den negativen Tests ist im RKI-Lagebericht abgebildet. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Es ist zu beachten, dass es sich hier um keine Vollerfassung handelt und die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der Personen, die hinter diesen Tests stehen, gleichgesetzt werden kann, da Mehrfachtestungen in den Daten enthalten sein können. Zum Verhältnis asymptomatisch/symptomatisch positiv getesteter Patienten liegen keine Daten vor. Eine Aufstellung der klinischen Charakteristika der infizierten Personen wurde im April publiziert: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/17/Art_01.html?nn=13490888 Frage 2. Ist dem RKI etwas bekannt über die tägliche Zahl der Krankenhauseinweisungen mit COVID. Eine grobe Überschlagsrechnung (3-5% der symptomatischen) ergibt eine Zahl im einstelligen oder zweistelligen Bereich? Dem RKI liegen keine Daten zu Krankenhauseinweisungen vor. Der Anteil hospitalisierten Patienten sind dem täglichen Lagebericht zu entnehmen. In diesem sind auch Informationen aus dem DIVI-Intensivregister enthalten mit Informationen zu Patienten in intensivmedizinischer Behandlung. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html Mit freundlichen Grüßen