Anzahl lokal residierender Hunde und deren Rasse

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, welche Kategorien im Kontext der Steuererhebung, für die Haltung eines Hundes erhoben werden. Sollte die Kategorien die Rasse der, im Gebiet der Stadt Krefeld, gemeldeten Tiere enthalten, übersenden Sie mir bitte Informationen aus denen die Anzahl der Hunde und deren Rasse hervor geht.

Ihre elektronische Poststelle erhält diese Anfrage da es kein übersichtlich zugängliches Portal existiert, auf dem die verlangte Information, aktuell und rückwirkend, erhältlich ist, sollte dies mittlerweile doch der Fall sein, verweisen Sie mich bitte auf die veröffentlichten Daten.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Anzahl lokal residierender Hunde und deren Rasse [#29607]
Datum
8. Mai 2018 16:02
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, welche Kategorien im Kontext der Steuererhebung, für die Haltung eines Hundes erhoben werden. Sollte die Kategorien die Rasse der, im Gebiet der Stadt Krefeld, gemeldeten Tiere enthalten, übersenden Sie mir bitte Informationen aus denen die Anzahl der Hunde und deren Rasse hervor geht. Ihre elektronische Poststelle erhält diese Anfrage da es kein übersichtlich zugängliches Portal existiert, auf dem die verlangte Information, aktuell und rückwirkend, erhältlich ist, sollte dies mittlerweile doch der Fall sein, verweisen Sie mich bitte auf die veröffentlichten Daten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Krefeld
Guten Tag, der Eingang Ihrer E-Mail in der o. a. Sache wird bestätigt. Innerhalb der zuständigen Organisationsei…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreitheitsgesetz NRW Antwort: WG: Anzahl lokal residierender Hunde und deren Rasse [#29607]
Datum
9. Mai 2018 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, der Eingang Ihrer E-Mail in der o. a. Sache wird bestätigt. Innerhalb der zuständigen Organisationseinheit erfolgt nunmehr eine Prüfung, über deren Ergebnis Sie alsbald informiert werden. Bitte sehen Sie bis dahin von telefonischen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen