Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wie viele MitarbeiterInnen hat das BMI (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 31.07.2020?
Anfrage erfolgreich
-
Datum5. August 2020
-
8. September 2020
-
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeit…
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#194406]
- Datum
- 5. August 2020 16:26
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele MitarbeiterInnen hat das BMI (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 31.07.2020?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 194406
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/194406/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2566
Sehr geehrteAntragsteller/in…
- Von
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Betreff
- Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#194406]
- Datum
- 6. August 2020 08:12
- Status
- Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2566
Sehr geehrteAntragsteller/in
leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich.
Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar.
Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze.
Mit freundlichen Grüßen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ vom 05.…
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#194406]
- Datum
- 18. September 2020 12:17
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ vom 05.08.2020 (#194406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Trifft das VwVfG überhaupt auf das IFG zu? Da wohl kein negativer Bescheid erlassen wird, ist diese Hürde mehr als fraglich - gar lächerlich!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 194406
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/194406/
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-be...
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