Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wie viele MitarbeiterInnen hat die BaFin (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 01.03.2021?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele MitarbeiterInnen…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#216306]
Datum
22. März 2021 20:58
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele MitarbeiterInnen hat die BaFin (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 01.03.2021?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216306/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.03.2021 VORE.O1018-39/21 Gesetz zur Regelung des Zugangs…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.03.2021
Datum
24. März 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
VORE.O1018-39/21 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfrei-heitsgesetz - IFG) Ihr Antrag vom 22.03.2021 wegen Informationen über die Anzahl der Mitarbeitenden der BaFin VORE.O1018-39/21 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Ihr Antrag vom 22.03.2021 wegen Informationen über die Anzahl der Mitarbeitenden der BaFin Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 22.03.2021. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), falls möglich unter Angabe der prozentualen Aufteilung nach Männern und Frauen, zum Stichtag 01.03.2021. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext der Internetseite "Frag den Staat". Vorliegend ist jedoch kein Bezug zu Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (vgl. § 1 VIG) erkennbar. Ihr Antrag wäre demnach nach dem VIG abzulehnen. Ich gehe davon aus, dass Sie insoweit keine förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) wünschen. Ihr Auskunftsbegehren ist ausschließlich auf der Grundlage des IFG zu bearbeiten. Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig. Sie erbitten Auskunft über die Anzahl der Mitarbeitenden der BaFin. Der BImA liegen hierzu keine Informationen vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die BaFin als zuständige Behörde. Diese Auskunft ergeht gem. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. Nr. 1.1 der Informationsgebühren-verordnung (IFGGebV) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.03.2021 [#216306] Sehr << Anrede >> ich …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.03.2021 [#216306]
Datum
25. März 2021 12:15
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich meinte natürlich die BImA. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216306/

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Anfrage vom 22.03.2021 auf Auskunft zur Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOR…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.03.2021 auf Auskunft zur Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Datum
31. März 2021 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
VORE.O1018-39/21 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Ihr Antrag vom 22.03.2021 auf Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ihre E-Mail vom 25.03.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.03.2021, mit der Sie Ihr Auskunftsersuchen nunmehr auf die Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) richten. Hiermit erteile ich Ihnen gemäß Ihrem Anliegen einfache Auskunft. Die Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle: Aktiv Beschäftigte der BImA zum 01.03.2021alte1 männlich weiblich gesamt Gesamtergebnis 4013 3366 7379 Diese Auskunft ergeht gem. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i. V. m. Nr. 1.1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen