Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wie viele MitarbeiterInnen hat das BAMF (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 01.03.2021?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele MitarbeiterInnen…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#216616]
Datum
25. März 2021 12:19
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele MitarbeiterInnen hat das BAMF (wenn möglich prozentuale Aufteilung Männer/Frauen) zum Stichtag 01.03.2021?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216616/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#216616] IFG 956
Datum
25. März 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25.03.2021, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-956 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Gemäß §14, Abs. 3, Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind anonyme Anfragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie um Angabe Ihrer korrekten Postanschrift Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze.. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie können also nicht mit einem „Klick“ im System ersehen, wie die Personalquote is…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [#216616] IFG 956 [#216616]
Datum
12. April 2021 12:40
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie können also nicht mit einem „Klick“ im System ersehen, wie die Personalquote ist?! Das ist bezeichnend. Schade. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216616/