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Anzahl österreichische Studierender

Wie viele, der an einer deutschen Universität eigeschriebene Studentinnen und Studenten, kommen aus Österrech (Österreichische Staatsbürgerschaft)?

Gibt es Unterlagen, die Sie mir zusenden könen, die diese Zahl auch nach Studienrichtung oder Universität aufschlüsselt?

Ergebnis der Anfrage

Im Wintersemester 11/12 waren insgesamt 2.380.974 Studierende in Deutschland eingeschrieben. Davon hatten 9.695 die österreichische Staatsbürgerschaft.
Sie verteilen sich wie Folgt:
Sprach- und Kulturwissenschaften: 2008
Sport: 37
Rchts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: 3565
Mathematik, Naturwissenschaften: 1256
Medizin, Gesundheitswissenschaften: 715
Veterinärmedizin: 46
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 105
Ingenieurwissenschaften 1466
Kunst, Kunstwissenschaften: 492
sonstige: 5

Weitere Infos unter www.destatis.de, Fachserie 11, Reihe 4.1

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele, der a…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl österreichische Studierender
Datum
29. Mai 2013 13:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele, der an einer deutschen Universität eigeschriebene Studentinnen und Studenten, kommen aus Österrech (Österreichische Staatsbürgerschaft)? Gibt es Unterlagen, die Sie mir zusenden könen, die diese Zahl auch nach Studienrichtung oder Universität aufschlüsselt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antrag auf zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihre Email vom 29.05.2013
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihre Email vom 29.05.2013
Datum
13. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
512,6 KB
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