Anzahl privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen

Die Anzahl der privaten Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) der Jahre 2017-2020 sowie die Anzahl der daraufhin erteilten Verwarn- und Bußgelder unter Beachtung der jeweiligen Tatbestandsnummern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen [#225990]
Datum
2. August 2021 12:23
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der privaten Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) der Jahre 2017-2020 sowie die Anzahl der daraufhin erteilten Verwarn- und Bußgelder unter Beachtung der jeweiligen Tatbestandsnummern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021 Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in! Hiermit bestätige ich Ihnen den…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021
Datum
3. August 2021 12:32
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in! Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 02.08.2021, mit dem Sie um Auskunft über die Anzahl der privaten Anzeigen zu Parkverstößen in den Jahren 2017-2020 sowie die daraufhin erteilten Verwarn- und Bußgelder bitten. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021 Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, auf Ihren Antrag nach dem Infor…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021
Datum
20. August 2021 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,7 KB
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Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 02.08.2021 kann ich Ihnen nach Rückmeldung aus dem zuständigen Fachamt folgende Auskunft erteilen: Die Anzahl der Privatanzeigen, in denen in den Jahren 2017 bis 2020 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung: 2017: 5.935, davon 213 Bußgeldbescheide (> 55 Euro) 2018: 7.504, davon 24 Bußgeldbescheide (> 55 Euro) 2019: 8.328, davon 18 Bußgeldbescheide (> 55 Euro) 2020: 8.550, davon 52 Bußgeldbescheide (> 55 Euro) Soweit die Anzeigen nicht mittels Bußgeldern geahndet wurden, handelte es sich um geringfügigere Verstöße, die lediglich mit Verwarngeldern verfolgt wurden. Zu der Zahl der zugesandten Privatanzeigen, in denen aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Tatvorwurf nicht gegeben, fehlende Angaben, Zeugeneigenschaft nicht bestätigt, Doppelahndung u.a.) kein Verfahren eingeleitet werden konnte, kann keine Auskunft erteilt werden, da diese nicht erhoben wird. Eine Unterscheidung nach Tatbestandsnummern ist ebenfalls nicht möglich. Die von der Stadt Bonn genutzte Fachsoftware ermöglicht keine umfangreichen Statistikauswertungen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich würde Sie bitten, mir den Empfang der E-Mail kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021 [#225990] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Beant…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 970/21 Ihr IFG-Antrag vom 02.08.2021 [#225990]
Datum
20. August 2021 19:50
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Beantwortung der Anfrage und die Übermittlung der Daten. Alles Gute! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225990/