Anzahl registrierter UAS-Betreiber

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Anzahl der registrierten UAS-Betreiber sowie Anzahl der UAS-Betreiber mit EU-Kompetenznachweis A1/A3 bzw. EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der regist…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl registrierter UAS-Betreiber [#258578]
Datum
6. September 2022 20:57
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der registrierten UAS-Betreiber sowie Anzahl der UAS-Betreiber mit EU-Kompetenznachweis A1/A3 bzw. EU-Fernpilotenzeugnis A2.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258578/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass uns nur quartalsweise Auswert…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Anzahl registrierter UAS-Betreiber [#258578]
Datum
13. September 2022 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass uns nur quartalsweise Auswertungen vorliegen. Die aktuellste Statistik ist auf den 15.07.2022 datiert. Hiernach sind 411.270 UAS-Betreiber registriert. Des weiteren wurden 270.172 EU-Kompetenznachweise A1/A3 und 12.850 Fernpiloten-Zeugnisse (A2) ausgestellt. Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen