Anzahl Schusswaffen in Deutschland

Ich möchte von Ihnen bitte wissen, wieviele Schußwaffen in Deutschland existieren. Also wieviele in legitimem und wieviele in illegitimem Behörden- und Privatbesitz sind. Hilfsweise reichen Schätzungen. Bitte nennen Sie mir jedenfalls belastbare Grundlagen Ihrer jeweiligen Angaben. Danke!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2018
  • Frist
    1. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte von I…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Schusswaffen in Deutschland [#28419]
Datum
29. März 2018 19:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte von Ihnen bitte wissen, wieviele Schußwaffen in Deutschland existieren. Also wieviele in legitimem und wieviele in illegitimem Behörden- und Privatbesitz sind. Hilfsweise reichen Schätzungen. Bitte nennen Sie mir jedenfalls belastbare Grundlagen Ihrer jeweiligen Angaben. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anzahl der Schusswaffen in Deutschland Bezug: Ihr Antrag vom 29. März 2018 Akten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Anzahl der Schusswaffen in Deutschland Bezug: Ihr Antrag vom 29. März 2018 Aktenzeichen: Z I 4-13002/4#1540 Berlin, 20. April 2018 Seite 1 von 1 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 29. März 2018 erbitten sie nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) um Übersendung folgender Unterlagen: "Wie viele Schusswaffen in Deutschland existieren. Also wie viele in legitimen und wie viele in illegitimen Behörden- und Privatbesitz sind. Hilfsweise reichen Schätzungen. Bitte nennen Sie mit jedenfalls belastbare Grundlagen der jeweiligen Angaben." Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Im Jahr 2013 wurde das nationale Waffenregister (NWR) in Betrieb genommen. Das NWR erfasst den legalen Privatbesitz insbesondere von Schusswaffen und wesentlichen Schusswaffenteilen. Zum Stichtag 31.03.2018 befanden sich 5 369 481 Waffen und Waffenteile im legalen Privatbesitz. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verfügt über keine Statistik zum Waffenbesitz bei Behörden. Auch über die Anzahl der in Deutschland befindlichen nicht legal besessenen Waffen kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat keine Angaben machen." Mit freundlichen Grüßen