Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Die Anzahl der Einsätze von Schusswaffen seitens Polizeibeamt*innen im Jahre 2018 auf dem Gebiet des Polizeipräsidiums Ulm. Ggf. bitte ich um separate Angabe, in wie vielen Fällen "mit gezogener Waffe" agiert wurde, d.h. ohne (Warn-)Schussabgabe Schusswaffen zum Einsatz kamen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018 [#58833]
Datum
21. Februar 2019 00:24
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Einsätze von Schusswaffen seitens Polizeibeamt*innen im Jahre 2018 auf dem Gebiet des Polizeipräsidiums Ulm. Ggf. bitte ich um separate Angabe, in wie vielen Fällen "mit gezogener Waffe" agiert wurde, d.h. ohne (Warn-)Schussabgabe Schusswaffen zum Einsatz kamen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Polizeipräsidium Ulm
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
WG: Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018 [#58833]
Datum
21. Februar 2019 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg weiter geleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage ist bei Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württ…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
AW: Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018 [#58833]
Datum
26. Februar 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage ist bei Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg eingegangen. Die abschließenden Daten der Schusswaffengebräuche für das Jahr 2018 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Eine Auskunft kann erst nach der Freigabe der Statistik durch die Deutsche Hochschule für Polizei erteilt werden. Des Weiteren wird auf die Ausführungen zu Ihrer Anfrage im Jahr 2018 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich würde entsprechend darum bitten, mir die Au…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018 [#58833]
Datum
26. Februar 2019 12:51
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich würde entsprechend darum bitten, mir die Auskunft zu erteilen, sobald die Daten abschließend vorliegen (m.W.n. dürfte dies Ende März der Fall sein). Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 58833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Ulm
Sehr geehrter Herr Beier, zu Ihrer unten stehenden Anfrage vom 21. Februar 2019 ergeht folgende Entscheidung: 1…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Anzahl Schusswaffeneinsätze 2018 [#58833]
Datum
24. Juni 2019 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, zu Ihrer unten stehenden Anfrage vom 21. Februar 2019 ergeht folgende Entscheidung: 1) Ihrem Antrag wird stattgegeben, soweit er die Zahl der Einsätze von Schusswaffen seitens Polizeibeamtinnen und -beamten im Jahre 2017 auf dem Gebiet des Polizeipräsidiums Ulm erbittet. 2) Ihr Antrag bezüglich einer separaten Angabe, in wie vielen Fällen "mit gezogener Waffe" agiert wurde, d.h. ohne (Warn-)Schussabgabe Schusswaffen zum Einsatz kamen, wird abgelehnt. 3) Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß § 2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), das ebenfalls benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Ausweislich der Datenerhebung des Polizeipräsidiums Ulm hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bei der Meldung der Schusswaffengebräuche in Baden-Württemberg im Jahr 2018 keinen Schusswaffengebrauch gegen Personen durch die Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums Ulm an die Deutsche Hochschule der Polizei gemeldet. Des Weiteren wurden 124 Schusswaffengebräuche gegen Sachen oder Tiere anteilig ausgewiesen. Fälle, bei denen die Schusswaffe eingesetzt wurde, ohne dass es letztlich zu einer Schussabgabe gekommen ist, werden statistisch nicht erfasst. Dieser Teil Ihrer Anfrage ist daher nicht als amtliche Information im Sinne des LIFG vorhanden. Gemäß § 9 Abs. 2 LIFG wird mitgeteilt, dass der Informationszugang bezüglich der separaten Angabe, in wie vielen Fällen "mit gezogener Waffe" agiert wurde, d.h. ohne (Warn-)Schussabgabe Schusswaffen zum Einsatz kamen auch zu keinem derzeit absehbaren späteren Zeitpunkt möglich sein wird, da diese auch später nicht zur Datenerfassung vorgesehen sind. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. gez. Gerd Plankenhorn Mit freundlichen Grüßen