Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen
(gerne in tabellarischer Form)
1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).
2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).
3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).
4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 (soweit verfügbar).
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die reine Anzahl/Gesamthöhe jeweils keine personenbezogenen Daten sind und auch nicht die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche bzw. der Beratungsstellen berührt.
Da - soweit mir bekannt - Ihr Haus gesetzlich für die Aufsicht über die Beratungsstellen zuständig ist, gehe ich davon aus, dass wenigstens ein Teil der obigen Fragen ohne großen Aufwand beantwortet werden können. So werden beispielsweise im Bayerischen StMAS die Zahlen zu 2. ohnehin erfasst, siehe letzte Antwort auf diese Anfrage aus dem Bayerischen Landtag:
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0003489.pdf?fbclid=IwAR1ezFf3Dc4kQG0uq51SNv_jXUrHXq26TI8C0HgKy9hcW0m1n4Fq8UnZuJU
(Diese Tabelle ist auch Beispiel, in welcher Form die tabellarische Antwort mit Aufschlüsselung nach Trägern der Beratungsstellen erfolgen könnte)
Ferner weise ich darauf hin, dass ich gleichlautende Anfragen bei allen entsprechenden Ministerien der anderen Bundesländern gestellt habe/stellen werde, womit natürlich auffallen würde, insofern die Informationsfreiheit in unterschiedlichen Ministerien unterschiedlich gehandhabt wird.
Ferner wird nach diesseitigem Kenntnisstand wenigstens in einigen Bundesländern nur die Anzahl der Konfliktberatungen erfasst, nicht die Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine, wobei es eventuell auch den umgekehrten Fall gibt. Falls dieses bei Ihnen so sein sollte, genügen entsprechend Angaben nur zu 1 oder 2 mit entsprechendem Hinweis, dass das andere nicht erfasst wird. Dies gilt in gleicher Weise für 3 oder 4, falls nur die eine Größe Ihrerseits erfasst wird.
Ferner fiel mir diese Anfrage an Ihr Haus auf:
https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-zur-schwangerschaftskonfliktberatung-des-freistaates-sachsen/
Darin argumentieren Sie, dass:
"Nach § 4 Abs. 1 SächsUIG ... alle Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit. Bei der Statistik zur Schwangerschaftskonfliktberatung handelt es sich nicht um die genannten Daten, diese sind statistische Erhebungen zur Tätigkeit von Beratungsstellen mit keinerlei Aussagen über menschliche Gesundheit. Dementsprechend findet das SächsUIG in Ihrem Fall keine Anwendung."
Ich widerspreche hiermit ausdrücklich und vorsorglich einer möglichen fehlerhaften Behauptung, die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen/Beratungsscheine sowie die Anzahl/Höhe der Kostenübernahmen wären keine Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit.
So ist Schwangerschaftsabbruch - und damit die Anzahl/Höhe der Kostenübernahmen - offensichtlich ein die menschliche Gesundheit betreffender Vorgang - sowohl bzgl. der Gesundheit der Schwangeren als auch der Gesundheit des Ungeborenen.
Entsprechend betreffen die Fragen 3 und 4 unbestreitbar "Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit".
Da gemäß § 219 StGB ein Ziel der Konfliktberatung ist, "die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen" und somit dass ein Schwangerschaftsabbruch - also ein bestimmter die Gesundheit betreffender Vorgang - eher nicht stattfindet, handelt es sich bei der Anzahl der Konfliktberatungen/Beratungsscheine um "Daten über" staatliches Tun betreffend "den Zustand der menschlichen Gesundheit" und somit eindeutig um "Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit", denn das staatliche Tun bzgl. Gesundheit ist Teil des - insbesondere politisch relevanten - Zustands der menschlichen Gesundheit.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die in der älteren Anfrage verlinkten Dokumente unter den Links nicht mehr abrufbar sind und ferner aus 2017 oder früher sind und somit keine Antworten auf die obigen Fragen betreffend 2018 bis 2021 enthalten können.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. April 2022
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4. Juni 2022
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