Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017

(gerne in tabellarischer Form)

1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

Diese Anfrage ergibt sich infolge meiner Anfrage von Ende April bzgl. der Jahre 2018 bis 2021. Gemäß Ihren Angaben für diese Jahre sind scheinbar in etwas mehr Fällen Abbrüche erstattet worden als dem Bundesamt für Statistik gemeldet wurden.

Ursache hierfür könnte sein, dass Krankenkassen mehrere Jahre nach dem eigentlichen Abbruch erst die entsprechenden Anträge an das Ministerium stellen.

Folglich müsste sich bei einem längeren Zeitraum diese scheinbare Unstimmigkeit auflösen, weshalb ich die Zahlen für 2010 bis 2017 anfrage. Insbesondere auch, da ich bei allen Bundesländern die Zahlen 2018 bis 2021 angefragt hatte, und lediglich bei dreien sich die Unstimmigkeit von mehr erstatteten als gemeldeten Abbrüchen ergab.

Ferner weise ich darauf hin, dass ich möglicherweise diese Zahlen zusammengefasst veröffentlichen werde mit Vergleich der verschiedenen BLs, und dass auch im Bundesamt für Statistik Interesse an diesen Zahlen bekundet wurde.

Entsprechend wäre es hilfreich, wenn dank der Zahlen 2010 bis 2017 die scheinbare Unstimmigkeit ausgeräumt werden könnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
  • 0 Follower:innen
Florian Kren
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (gerne in tabe…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
Florian Kren
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017 [#252485]
Datum
1. Juli 2022 16:34
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(gerne in tabellarischer Form) 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). Diese Anfrage ergibt sich infolge meiner Anfrage von Ende April bzgl. der Jahre 2018 bis 2021. Gemäß Ihren Angaben für diese Jahre sind scheinbar in etwas mehr Fällen Abbrüche erstattet worden als dem Bundesamt für Statistik gemeldet wurden. Ursache hierfür könnte sein, dass Krankenkassen mehrere Jahre nach dem eigentlichen Abbruch erst die entsprechenden Anträge an das Ministerium stellen. Folglich müsste sich bei einem längeren Zeitraum diese scheinbare Unstimmigkeit auflösen, weshalb ich die Zahlen für 2010 bis 2017 anfrage. Insbesondere auch, da ich bei allen Bundesländern die Zahlen 2018 bis 2021 angefragt hatte, und lediglich bei dreien sich die Unstimmigkeit von mehr erstatteten als gemeldeten Abbrüchen ergab. Ferner weise ich darauf hin, dass ich möglicherweise diese Zahlen zusammengefasst veröffentlichen werde mit Vergleich der verschiedenen BLs, und dass auch im Bundesamt für Statistik Interesse an diesen Zahlen bekundet wurde. Entsprechend wäre es hilfreich, wenn dank der Zahlen 2010 bis 2017 die scheinbare Unstimmigkeit ausgeräumt werden könnte.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Kren Anfragenr: 252485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252485/ Postanschrift Florian Kren << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Kren
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kren, gerne bestätige ich Ihnen den Empfang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017 [#252485]
Datum
4. Juli 2022 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kren, gerne bestätige ich Ihnen den Empfang der u.a. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Sehr geehrter Herr Kren, auf Ihren Antrag auf Information…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
20. Juli 2022 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrter Herr Kren, auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 01.07.2022 übersende ich Ihnen die geforderten Auskünfte wie gewünscht elektronisch. Mit freundlichen Grüßen