Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017

(gerne in tabellarischer Form)

1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar).

Diese Anfrage ergibt sich infolge meiner Anfrage von Ende April bzgl. der Jahre 2018 bis 2021. Gemäß Ihren Angaben für diese Jahre sind scheinbar in etwas mehr Fällen Abbrüche erstattet worden als dem Bundesamt für Statistik gemeldet wurden.

Ursache hierfür könnte sein, dass Krankenkassen mehrere Jahre nach dem eigentlichen Abbruch erst die entsprechenden Anträge an das Ministerium stellen.

Folglich müsste sich bei einem längeren Zeitraum diese scheinbare Unstimmigkeit auflösen, weshalb ich die Zahlen für 2010 bis 2017 anfrage. Insbesondere auch, da ich bei allen Bundesländern die Zahlen 2018 bis 2021 angefragt hatte, und lediglich bei dreien sich die Unstimmigkeit von mehr erstatteten als gemeldeten Abbrüchen ergab.

Ferner weise ich darauf hin, dass ich möglicherweise diese Zahlen zusammengefasst veröffentlichen werde mit Vergleich der verschiedenen BLs, und dass auch im Bundesamt für Statistik Interesse an diesen Zahlen bekundet wurde.

Entsprechend wäre es hilfreich, wenn dank der Zahlen 2010 bis 2017 die scheinbare Unstimmigkeit ausgeräumt werden könnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Florian Kren
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (gerne in tabella…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Florian Kren
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017 [#252486]
Datum
1. Juli 2022 16:35
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(gerne in tabellarischer Form) 1. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland gemäß § 219 Abs. 2 StGB/§ 7 SchKG ausgestellten Beratungsscheine, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger, etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 2. Die Anzahl der in Ihrem Bundesland erfolgten Schwangerschaftskonfliktberatungen, bitte soweit möglich aufgeschlüsselt nach Trägern der Beratungsstelle (wie zB pro familia, AWO, Donum Vitae, Diakonie, Sozialämter, Gesundheitsämter, Landratsämter, freie Träger etc.), für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 3. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, bei denen im Sinne von § 22 SchKG von Ihrem Bundesland die Kosten erstattet wurden, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). 4. Die Gesamthöhe der von Ihrem Bundesland erstatteten Kosten im Sinne von § 22 SchKG, für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 (soweit verfügbar). Diese Anfrage ergibt sich infolge meiner Anfrage von Ende April bzgl. der Jahre 2018 bis 2021. Gemäß Ihren Angaben für diese Jahre sind scheinbar in etwas mehr Fällen Abbrüche erstattet worden als dem Bundesamt für Statistik gemeldet wurden. Ursache hierfür könnte sein, dass Krankenkassen mehrere Jahre nach dem eigentlichen Abbruch erst die entsprechenden Anträge an das Ministerium stellen. Folglich müsste sich bei einem längeren Zeitraum diese scheinbare Unstimmigkeit auflösen, weshalb ich die Zahlen für 2010 bis 2017 anfrage. Insbesondere auch, da ich bei allen Bundesländern die Zahlen 2018 bis 2021 angefragt hatte, und lediglich bei dreien sich die Unstimmigkeit von mehr erstatteten als gemeldeten Abbrüchen ergab. Ferner weise ich darauf hin, dass ich möglicherweise diese Zahlen zusammengefasst veröffentlichen werde mit Vergleich der verschiedenen BLs, und dass auch im Bundesamt für Statistik Interesse an diesen Zahlen bekundet wurde. Entsprechend wäre es hilfreich, wenn dank der Zahlen 2010 bis 2017 die scheinbare Unstimmigkeit ausgeräumt werden könnte.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Kren Anfragenr: 252486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252486/ Postanschrift Florian Kren << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Kren
Florian Kren
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Florian Kren
Betreff
AW: Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017 [#252486]
Datum
16. September 2022 16:08
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017“ vom 01.07.2022 (#252486) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Kren
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Ihre E-Mail-Anfrage vom 16.9.22 zu Ihrer Anfrage über Frag den Staat, dortige Nr. 252486 Sehr geehrter Herr Kren, …
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 16.9.22 zu Ihrer Anfrage über Frag den Staat, dortige Nr. 252486
Datum
21. September 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kren, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir Ihre nachstehende Anfrage aufgrund eines Büroversehens erst mit dem gestrigen Tag zur Kenntnis gegeben worden ist. Daher ist zu Ihrer Anfrage von hier aus bis dato keine inhaltliche Bearbeitung erfolgt. Ich bitte Sie in aller Form dazu um Entschuldigung und Ihr Verständnis für diesen Umstand. Manche Dinge sollen nicht geschehen, aber da wo Menschen handeln, geschehen Fehler. Diesen räume ich ein und entschuldige mich dafür. Ich habe aber nunmehr die Angelegenheit sofort der hier im Haus zuständigen Stelle zugeleitet, so dass von dort aus und in einer nachgehenden, gesonderten E-Mail Ihre Anfrage beantwortet wird. Sie erhalten somit diese Rückmeldung vorab und ich hoffe, dass die kommende Rückmeldung Ihre Fragen vollumfänglich beantworten wird. Informationen zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie hier (https://www.schleswig-holstein.de/DE/...) . Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Kren, die verspätete Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich nochmals zu entschuldigen. Die angefr…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Anzahl Schwangerschaftskonfliktberatungen und Anzahl Kostenübernahmen 2010 bis 2017_IZG-Anfrage 252486
Datum
20. Oktober 2022 11:57
Status
Sehr geehrter Herr Kren, die verspätete Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich nochmals zu entschuldigen. Die angefragten Daten zur Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen und zur Anzahl der Kostenübernahmen für die Jahre 2010 - 2017 übersende ich Ihnen in der angehängten Datei. Wir werden Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, die Gründe für die Differenzen zwischen den dem Bundesamt für Statistik gemeldeten Fällen und den von uns erfassten Erstattungsfällen genauer zu betrachten und ggf. unser Prüfsystem optimieren. Mit freundlichen Grüßen