Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr

Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr [#248159]
Datum
3. Mai 2022 11:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr [#248159]
Datum
8. Juni 2022 07:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr“ vom 03.05.2022 (#248159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köl…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG - NRW
Datum
15. Juni 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 15.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 03.05.2022 baten Sie um Übersendung der Anzahl der SEK - Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000. Ihr Antrag lässt nicht erkennen, auf welche SEK - Einsätze dieser sich bezieht und ist daher nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 5 Abs.1 Satz 2 IFG NRW. Für den Fall einer Konkretisierung wird darauf hingewiesen, dass Informationen über Angelegenheiten, die die Spezialeinheiten betreffen, grundsätzlich der Geheimhaltung unterliegen, so dass dem Informationszugang der Versagungsgrund gem. § 6 a) IFG NRW entgegenstehen dürfte. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159] Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage wird konkretisiert w…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159]
Datum
15. Juni 2022 11:25
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage wird konkretisiert wie folgt: Die Anfrage bezieht sich auf sämtliche Einsätze des SEK Köln pro Jahr. Anhand der Auskunft soll erkennbar sein, inwieweit das Einsatzmittel "SEK" sich von einem "Spezialeinsatzmittel" zu einem "Alltagseinsatzmittel" fortentwickelt hat. Da vorliegend lediglich statistische Zahlen mitgeteilt werden sollen, ist eine Gefährdung durch Veröffentlichung dieser Informationen nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr“ [#248159]
Datum
2. August 2022 09:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248159/ Die Monatsfrist nach IFG ist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248159.pdf Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl SEK-Einsätze pro Jahr ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahr“ [#248159]
Datum
2. August 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248159 Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248159
Datum
8. August 2022 14:05
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-5440/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.08.2022, #248159 1. Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-5440/22 Anzahl der SEK-Einsätze in Köln pro Jahr 209.2.3.1.5-5440/22 Informationsfreiheitsgesetz Nord…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5440/22 Anzahl der SEK-Einsätze in Köln pro Jahr
Datum
17. August 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-5440/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05. bzw. 15.06.2022 Anzahl der SEK-Einsätze in Köln pro Jahr Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem PP Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 03.05.2022 Polizeipräsidium Köln Köln…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 03.05.2022
Datum
24. August 2022 10:00
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 24.08.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 03.05.2022 und Ihr Schreiben vom 15.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit den im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu der Anzahl der Einsätze des SEK Köln ab dem Jahr 2000 aufgeschlüsselt nach Jahren. Eine Information im Sinne Ihrer Anfrage ist bei der Polizei Köln nicht vorhanden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159] Sehr geehrte Damen und Herren, es wird gebeten um die Übersendung ei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159]
Datum
24. August 2022 15:09
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird gebeten um die Übersendung eines förmlichen Ablehnungsbescheids, aus dem explizit hervorgeht, dass dem PP Köln keine Zahlen vorliegen, über die Anzahl der durchgeführten Einsätze des SEK Köln der letzten Jahre. Sollten dem PP Köln tatsächlich keine Zahlen zu diesem Sachverhalt vorliegen, so besteht der Skandal allein in diesem Umstand (Führungsversagen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/
<< Anfragesteller:in >>
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159] Sehr geehrte Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine Untätigkeits…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 [#248159]
Datum
6. September 2022 11:22
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nun vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 06.09.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
6. September 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.09.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 28/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 24.08.2022 und vom 06.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 24.08.2022 hatten Sie um Übersendung eines förmlichen Ablehnungsbescheids gebeten. Ihr Anliegen befindet sich in Bearbeitung. Das Schreiben wird Ihnen an Ihre postalische Anschrift zugestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Az. 209.2.3.1.5-5440/22 [#248159] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird die Erledigung der Angelegenheit er…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 209.2.3.1.5-5440/22 [#248159]
Datum
12. Oktober 2022 20:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird die Erledigung der Angelegenheit erklärt. Das PP Köln teilte mit Bescheid vom 09.09.2022 mit, dass die angeforderten Informationen nicht vorlägen, da diese zunächst durch statistische Auswertung erlangt werden müssten, was nicht vom IFG umfasst sei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248159/