Anzahl Soloselbständige 2021

Wieviele Soloselbständige (Freiberufler, Freelancer, ...) waren 2021 für Ihre Behörde tätig?

Ergebnis der Anfrage

"Die Eigenschaft als Solo-Selbständiger, Freelancer, Freiberufler wird in den Vergabeverfahren nicht erfasst."

Damit ist die Bundesagentur für Arbeit anfällig für die Beschäftigung Scheinselbständiger. Das ist leider kein Einzelfall bei öffentlichen Auftraggebern. Vielleicht wird bezüglich der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sogar bewusst auf eine Erfassung verzichtet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Soloselb…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Soloselbständige 2021 [#251786]
Datum
20. Juni 2022 10:23
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Soloselbständige (Freiberufler, Freelancer, ...) waren 2021 für Ihre Behörde tätig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251786/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt als Behörde zahlreiche Aufträge …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anzahl Soloselbständige 2021 [#251786]
Datum
30. Juni 2022 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt als Behörde zahlreiche Aufträge in vielfältigen Zusammenhängen, z.B. Arbeitsmarktdienstleistungen (z.B. Trainingsmaßnahmen für Leistungsberechtigte), Infrastruktur, IT-Dienstleistungen. Die Aufträge werden öffentlich ausgeschrieben und über gesetzlich geregelte Vergabeverfahren erteilt. In diesem Zusammenhang spielt die Rechtsform potentieller Auftragnehmer (sogenannte Bieter im Vergabeverfahren) keine Rolle. Die Eigenschaft als Solo-Selbständiger, Freelancer, Freiberufler wird in den Vergabeverfahren nicht erfasst. Eine Auskunft darüber, wie viele Freiberufler 2021 insgesamt für die BA Aufträge ausgeführt haben , ist daher nicht möglich. Im Bereich der IT-Dienstleistungen werden Freelancer häufig als Sub-Unternehmer von Auftragnehmern der BA tätig. In diesem Bereich konnte für das Jahr 2021 der Einsatz von 297 Selbständigen ermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal Danke für Ihre Anwort. Wenn die Solo-Selbständigen, Freelancer un…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl Soloselbständige 2021 [#251786]
Datum
30. Juni 2022 17:44
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal Danke für Ihre Anwort. Wenn die Solo-Selbständigen, Freelancer und Freiberufler nicht erfasst werden, ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) anfällig für die Beschäftigung sogenannter Scheinselbständiger. Verstehe ich das richtig? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251786/

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Anzahl von Auftragnehmern der BA, die als Selbständige/F…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Anzahl Soloselbständige 2021 [#251786]
Datum
11. Juli 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Anzahl von Auftragnehmern der BA, die als Selbständige/Freelancer tätig sind, wurde mit den hier vorhandenen amtlichen Informationen bereits abschließend beantwortet. Aus dem Umstand, dass keine umfängliche zahlenmäßige Erfassung der (vergaberechtlich zulässigen) Aufträge an Selbständige stattfindet, kann nicht der Schluss gezogen werden, die BA sei „anfällig für die Beschäftigung sogenannter Scheinselbständiger“. Mit freundlichen Grüßen