Anzahl und Anzeigen und deren Tatbestände durch Polizeibeamte

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine maschinenlesbare Liste (z.B. CSV, LibreOffice Calc, Excel) mit den Anzeigen durch Polizeibeamte im Rahmen des G20-Treffens zu. Diese Liste sollte den Zeitpunkt der Anzeige, die Einheit des anzeigenden Beamten, den Tatbestand, den Tatzeitpunkt und den Tatort enthalten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir ein…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Anzeigen und deren Tatbestände durch Polizeibeamte [#23887]
Datum
12. Juli 2017 09:10
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine maschinenlesbare Liste (z.B. CSV, LibreOffice Calc, Excel) mit den Anzeigen durch Polizeibeamte im Rahmen des G20-Treffens zu. Diese Liste sollte den Zeitpunkt der Anzeige, die Einheit des anzeigenden Beamten, den Tatbestand, den Tatzeitpunkt und den Tatort enthalten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 LSt 211/10.20-4,2 EGV-LSt 5064 und 5065/2017 Sehr geehrtAn…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20
Datum
13. Juli 2017 11:31
Status
Warte auf Antwort
LSt 211/10.20-4,2 EGV-LSt 5064 und 5065/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie zu ihren beiden Anträgen vorerst eine Eingangsbestätigung mit Bearbeitungshinweisen der Polizei Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 LSt 211/10.20-4,2 EGV-LSt 5064 und 5065/2017 Sehr geehrtAn…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20
Datum
13. Juli 2017 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungmitBearbeitungshinweisderPolizeiHamburg.pdf
51,8 KB
LSt 211/10.20-4,2 EGV-LSt 5064 und 5065/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie zu ihren beiden Anträgen vorerst eine Eingangsbestätigung mit Bearbeitungshinweisen der Polizei Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887]
Datum
18. August 2017 16:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Anzeigen und deren Tatbestände durch Polizeibeamte“ vom 12.07.2017 (#23887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887]
Datum
18. August 2017 16:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Anzeigen und deren Tatbestände durch Polizeibeamte“ vom 12.07.2017 (#23887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887] Sehr geehrte Damen und Herren, auf me…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Funkzellenabfrage / Anzahl Anzeigen im Kontext des G20 [#23887]
Datum
22. August 2017 16:34
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Anzeigen und deren Tatbestände durch Polizeibeamte“ vom 12.07.2017 (#23887) antworteten Sie mit dem Hinweis, dass die angefragten Daten nicht bei der Polizei Hamburg vorliegen. Welche Polizeibehörde/Staatsanwaltschaft hat die Anzeigen durch Polizeibeamte entgegengenommen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anzeigen von Hamburger Polizeibeamten Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihnen grundsätzlich die vorhandenen / vorlie…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anzeigen von Hamburger Polizeibeamten
Datum
23. August 2017 10:33
Status
image003.png
35,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihnen grundsätzlich die vorhandenen / vorliegenden Informationen auf Antrag zugänglich machen zu können, ist es erforderlich, dass Ihr Antrag auf Informationszugang die formellen Anforderungen erfüllt. Hierzu muss der Gegenstand Ihres Informationsbegehrens deutlich erkennbar sein (Bestimmtheit). Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 12.07.2017 bedarf nach hier erfolgter erneuter Prüfung meines Erachtens nach der Konkretisierung. Bitte teilen Sie mit, welche Anzeigen durch Polizeibeamte im Rahmen des G20-Treffens Sie meinen. Über Strafanzeigen hinaus gibt es noch weitere Anzeigen, so z.B. Vermissten-, und Unfallanzeigen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Zeitpunkt der Anzeige, Einheit des anzeigenden Beamten, Tatbestand, Tatzeitpunkt und Tatort sind Bestandteile von Ermittlungsakten im laufenden Verfahren. Hierzu wird durch die Polizei grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Mit freundlichen Grüßen