Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin

- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern.
- bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland).
- bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen.
- Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2015
  • Frist
    19. Juni 2015
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Kai Först
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anz…
An Universität Greifswald Details
Von
Kai Först
Betreff
Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9829]
Datum
17. Mai 2015 10:34
An
Universität Greifswald
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern. - bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland). - bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen. - Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Först

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Universität Greifswald
Sehr geehrter Herr Först, Ihre Mail ist bereits seit vergangener Woche in Bearbeitung. Allerdings waren nicht all…
Von
Universität Greifswald
Betreff
AW: Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9829]
Datum
18. Mai 2015 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Först, Ihre Mail ist bereits seit vergangener Woche in Bearbeitung. Allerdings waren nicht alle zuständigen Abteilungen in der vergangenen Woche nicht voll besetzt. Mit freundlichen Grüßen