Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin

- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester seit 2013.
- bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland).
- bitte nennen Sie auch die Zahl der Kapazitätsklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Kai Först
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
Kai Först
Betreff
Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9047]
Datum
2. April 2015 18:11
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester seit 2013. - bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland). - bitte nennen Sie auch die Zahl der Kapazitätsklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Först
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrter Herr Först, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
RE: Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9047]
Datum
9. April 2015 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Först, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Kai Först
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl und Art der Bewerber für ein höher…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
Kai Först
Betreff
AW: RE: Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9047]
Datum
11. Mai 2015 11:22
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin" vom 02.04.2015 (#9047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Kai Först Anfragenr: 9047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai Först << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrter Herr Först, auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen Nachfolge…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
RE: Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9047]
Datum
11. Mai 2015 14:01
Status
Sehr geehrter Herr Först, auf Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen Nachfolgendes mit: 1. Bezüglich der Auskunft über die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester verweise ich auf die dieser Nachricht beigefügten Anlage, aus der Sie die gewünschten Daten detailliert entnehmen können. 2. Eine Unterteilung der Bewerbungen nach vorherigen Standorten ist nicht möglich, da die Informationen, ob und wo ein Vorstudium absolviert wurde nur im "Studienverlauf" der Onlinebewerbung eingegeben werden können. Dieser Abschnitt muss jedoch nicht verpflichtend ausgefüllt werden, so dass die Angaben, gerade aus dem Ausland, meistens fehlen. Darüber hinaus werden die Bewerbungsdaten vor dem neuen Bewerbungsverfahren gelöscht. 3. Die Zahlen der Kapazitätsklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer stellen sich folgendermaßen dar: Semester Fach Anzahl So 2013 HM 99 So 2013 ZM 26 Wi 13/14 HM 102 Wi 13/14 ZM 17 So 2014 HM 75 So 2014 ZM 22 Wi 14/15 HM 88 Wi 14/15 ZM 19 Nach der Prüfung Ihres Antrages auf Nennung der Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Diese Daten können nur händisch durch Durchsicht der entsprechenden Beschlüsse ermittelt werden. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe ist der Personalaufwand zu berücksichtigen (Stundenlohn für Mitarbeiter des höheren Dienstes zur Zeit 57,- € und für solche des gehobenen Dienstes 47,- €). Bitte teilen Sie mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kai Först
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ich übernehme die Gebühren für die händische E…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
Kai Först
Betreff
AW: RE: Anzahl und Art der Bewerber für ein höheres Semester in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin [#9047]
Datum
20. Mai 2015 09:50
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> ich übernehme die Gebühren für die händische Erhebung der Daten. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Först Anfragenr: 9047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
FW: Quereinstieg Medizin [#9748] Sehr geehrter Herr Först, am 02. April 2015 haben Sie unter anderem die Nennun…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
FW: Quereinstieg Medizin [#9748]
Datum
19. Juni 2015 11:50
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWREAnzahlundArtderBewerberfreinh.eml
4,1 KB
Sehr geehrter Herr Först, am 02. April 2015 haben Sie unter anderem die Nennung der Zahl der zugeteilten Studienplätze für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin ab dem Sommersemester 2013 durch Klagen beantragt. Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 wurden Sie seitens der Johannes Gutenberg-Universität Mainz darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung Ihres Gesuchs wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen würde, da die von Ihnen geforderten Daten nur händisch durch Durchsicht der entsprechenden Beschlüsse ermittelt werden können. Mit Nachricht vom 20. Mai 2015 haben Sie sodann erklärt, die Übernahme der Gebühren für diese händische Erhebung der Daten übernehmen zu wollen (siehe Anlage). 1. Auf Ihr Gesuch hin konnten folgende Zahlen für die durch Klagen ab dem Sommersemester 2013 zugeteilten Studienplätze für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin ermittelt werden: SoSe 2013 WiSe 2013/14 SoSe 2014 WiSe 2014/15 Medizin Keine 8 7 6 Zahnmedizin 3 2 1 1 Die Zahlen schließen alle Fachsemester ein. 2. Der Ihnen hiermit gewährte Informationszugang ist kostenpflichtig. Aufgrund des erhöhten Verwaltungs- und Zeitaufwandes bei der Zusammenstellung der von Ihnen am 02. April 2015 beantragten Informationen, fallen auf der Grundlage des § 13 Landesinformationsfreiheitsgesetz i.V.m. lfd.Nr. 1 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art vom 08. November 2007 Gebühren in Höhe von 100,- € an. Die Gebührenhöhe ist aufgrund des zeitlichen Aufwandes zur Ermittlung der erforderlichen Daten im Umfang von 3,5 Stunden verhältnismäßig und angemessen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum 17.07.2015 auf das Konto der Landeshochschulkasse: Bundesbank, Filiale Mainz BIC: MARKDEF1550 IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11 Betreff: 8500-10000-8117000 Kennwort: Gebühren nach LIFG Gegen diesen Kostenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Stabsstelle Rechtsangelegenheiten, Saarstr. 21, 55122 Mainz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen