Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Hochschulgesetz sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Mitgliederinitiative (§ 11b HG NRW) vor. Soweit ersichtlich gibt es hierzu bislang weder Berichte, noch Erfassungen oder Auswertungen.

Bitte senden Sie mir daher folgende Informationen zu:

1. Enthält die Grundordnung Ihrer Hochschule eine Regelung zur Mitgliederinitiative?

2. Wenn nein: Befindet sich eine derartige Änderung/Ergänzung der Grundordnung zurzeit in der Beratung?

3. Wenn ja: Welche Mitgliederinitiativen wurden an Ihrer Hochschule bereits durchgeführt? Bitte lassen Sie mir eine Übersicht nach Jahr der Initiative, zuständiges Organ, Kreis der Antragsteller/innen (Gruppe der Mitglieder oder Gruppe der Studierenden), sowie Inhalt der Initiative und anschließendem Beratungsergebnis im Organ (Initiative angenommen/abgelehnt) zukommen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, insbesondere dürfte § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht einschlägig sein.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2016
  • Frist
    16. September 2016
  • 0 Follower:innen
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, das Hochschulgesetz sieht seit ei…
An Hochschule Hamm-Lippstadt Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW [#17565]
Datum
14. August 2016 21:47
An
Hochschule Hamm-Lippstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, das Hochschulgesetz sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Mitgliederinitiative (§ 11b HG NRW) vor. Soweit ersichtlich gibt es hierzu bislang weder Berichte, noch Erfassungen oder Auswertungen. Bitte senden Sie mir daher folgende Informationen zu: 1. Enthält die Grundordnung Ihrer Hochschule eine Regelung zur Mitgliederinitiative? 2. Wenn nein: Befindet sich eine derartige Änderung/Ergänzung der Grundordnung zurzeit in der Beratung? 3. Wenn ja: Welche Mitgliederinitiativen wurden an Ihrer Hochschule bereits durchgeführt? Bitte lassen Sie mir eine Übersicht nach Jahr der Initiative, zuständiges Organ, Kreis der Antragsteller/innen (Gruppe der Mitglieder oder Gruppe der Studierenden), sowie Inhalt der Initiative und anschließendem Beratungsergebnis im Organ (Initiative angenommen/abgelehnt) zukommen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, insbesondere dürfte § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht einschlägig sein. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen
Robert Hotstegs << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederiniti…
An Hochschule Hamm-Lippstadt Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
AW: Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW [#17565]
Datum
16. September 2016 00:15
An
Hochschule Hamm-Lippstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW“ vom 14.08.2016 (#17565) wurde von Ihnen im Laufe des letzten Monats noch nicht beantwortet. 27 von 37 befragten staatlichen Hochschulen haben ihre jeweiligen Informationen bereits zur Verfügung gestellt. Ich würde mich daher freuen, wenn auch Ihre Hochschule die Anfrage beantworten könnte. Gerne verweise ich schon jetzt auf die Antworten der übrigen Hochschulen im Volltext unter https://fragdenstaat.de/anfragen/tag/hg-nrw/, sowie auf die bislang nur statistische Auswertung der eingegangenen Antworten unter http://www.hotstegs-recht.de/?p=4827. Mit freundlichen Grüßen Robert Hotstegs Rechtsanwalt Anfragenr: 17565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Hotstegs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW“ [#17565]
Datum
24. Februar 2017 20:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17565 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Eine Nachfrage meinerseits blieb leider erfolglos. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Hochschule nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Hotstegs Rechtsanwalt Anfragenr: 17565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.02.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW“ [#17565]
Datum
28. Februar 2017 15:00
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.02.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Robert Hotstegs auf Informationszugang vom 14.8.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Robert Hotstegs auf Informationszugang vom 14.8.2016
Datum
13. März 2017 17:08
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Robert Hotstegs auf Informationszugang vom 14.8.2016 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-825/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Hotstegs hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt zu haben. Bislang habe er von Ihnen noch keine Antwort auf seinen Antrag erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
AW: Antrag Herrn Robert Hotstegs auf Informationszugang vom 14.8.2016 [#17565] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Hochschule Hamm-Lippstadt Details
Von
Robert Hotstegs (Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Betreff
AW: Antrag Herrn Robert Hotstegs auf Informationszugang vom 14.8.2016 [#17565]
Datum
9. Juni 2017 12:29
An
Hochschule Hamm-Lippstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW“ vom 14.08.2016 (#17565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 267 Tage überschritten. Auch seit der Vermittlung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind nunmehr fast drei Monate vergangen. Ich erwäge daher nun eine Untätigkeitsklage zu erheben, wenn bis zum 30.06.2017 weiterhin über meine Anfrage nicht entschieden sein sollte. Bis zu diesem Zeitpunkt sehe ich noch von weiteren rechtlichen Schritten ab. Mit freundlichen Grüßen Robert Hotstegs Rechtsanwalt Anfragenr: 17565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Hotstegs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule Hamm-Lippstadt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hotstegs,   im Folgenden sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre gestellten Fragen:  …
Von
Hochschule Hamm-Lippstadt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage "Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW" [#17565]
Datum
28. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hotstegs,   im Folgenden sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre gestellten Fragen:   Zu 1.) Ja. Die Grundordnung der Hochschule Hamm-Lippstadt können Sie jederzeit auch online einsehen: https://www.hshl.de/amtliche-mitteilungen/?grundordnung=1   Zu 3.) Es wurden bisher noch keine Mitgliederinitiativen durchgeführt.   Aktuell gehe ich davon aus, dass die bei Ihnen zur Hochschule Hamm-Lippstadt hinterlegten Kontaktdaten nicht korrekt sind und z.B. nicht unsere Telefonnummer, sondern die einer anderen Hochschule, ausweisen. Bitte aktualisieren Sie die Kontaktdaten in Ihrer Datenbank: Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Pressestelle Telefon: +49 (0)2381 8789-106   Mit weiteren Anliegen können Sie sich alternativ auch direkt an mich wenden.   Mit freundlichen Grüßen