Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRWhttps://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-30/feed/2016-08-15T07:04:55.381058+00:00Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hochschulgesetz sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Mitgliederinitiative (§ 11b HG NRW) vor. Soweit ersichtlich gibt es hierzu bislang weder Berichte, noch Erfassungen oder Auswertungen.
Bitte senden Sie mir daher folgende Informationen zu:
1. Enthält die Grundordnung Ihrer Hochschule eine Regelung zur Mitgliederinitiative?
2. Wenn nein: Befindet sich eine derartige Änderung/Ergänzung der Grundordnung zurzeit in der Beratung?
3. Wenn ja: Welche Mitgliederinitiativen wurden an Ihrer Hochschule bereits durchgeführt? Bitte lassen Sie mir eine Übersicht nach Jahr der Initiative, zuständiges Organ, Kreis der Antragsteller/innen (Gruppe der Mitglieder oder Gruppe der Studierenden), sowie Inhalt der Initiative und anschließendem Beratungsergebnis im Organ (Initiative angenommen/abgelehnt) zukommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, insbesondere dürfte § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht einschlägig sein.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Mit freundlichen Grüßen'Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)' wurde als Informationsgesetz für die Anfrage angegeben.2016-08-15T07:04:55.381058+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-30/#ereignis-87754'Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)' wurde als Informationsgesetz für die Anfrage angegeben.Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.2016-08-15T07:03:56.325504+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-30/#ereignis-87753Der Status wurde auf „Unbekannt“ gesetzt.Nachricht von FH Münster erhalten.2016-08-15T06:41:00.727777+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-30/#ereignis-87752Nachricht von FH Münster erhalten.Nachricht wurde an FH Münster gesendet.2016-08-14T19:58:42.758824+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-30/#ereignis-87735Nachricht wurde an FH Münster gesendet.