Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Herne den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?

5. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum [#15051]
Datum
4. Februar 2016 22:25
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Herne den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 5. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Herne
Anzahl und Standorte von Kameras im öffentl. Raum Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail …
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Anzahl und Standorte von Kameras im öffentl. Raum
Datum
5. Februar 2016 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.02.2016, die an das Ideen-und Beschwerdemanagement der Stadt Herne weitergeleitet wurde. Da Sie u.a. um Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bitten, habe ich Ihr Anliegen an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Herne weitergegeben. Sie werden von dort eine weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Herne
Auskunft nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Auskunft nach dem IFG NRW
Datum
11. Februar 2016 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) v. 04.02.2016 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu 1.) Von der Stadtverwaltung Herne werden keine Kameras zur Überwachung des öffentlich zugänglichen Raumes eingesetzt. Wie viele Überwachungskameras von anderen öffentlichen oder privaten Stellen den öffentlich zugänglichen Raum überwachen ist hier nicht bekannt. zu 2.) Eine Auflistung über die Standorte von Überwachungskameras liegt hier nicht vor. zu 3.) Die laufenden Kosten für den Einsatz von Überwachungskameras Dritter sind hier nicht bekannt. zu 4.) Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Einsatz von Kameras zur Überwachung des öffentlich zugänglichen Raumes seitens der Stadtverwaltung Herne nicht geplant. Zu Vorhaben Dritter liegen keine Informationen vor. zu 5.) Zur Speicherdauer liegen hier ebenfalls keine Informationen vor. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass zuständige Aufsichtsbehörde für den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW ist. Unter www.ldi.nrw.de stehen neben den entsprechenden Kontaktdaten u.a. auch allgemeine Informationen zum Thema Videoüberwachung zur Verfügung. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage des § 4 IFG NRW. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen