Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage per Email vom 18.09.2013 über das Internetportal "Frag den Staat" möchte ich wunschgemäß folgendermaßen beantworten:
1. Frage: Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Warendorf den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.
2. Frage: Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)
Antwort zu 1. und 2.:
Eine Kameraüberwachung von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen und Plätzen findet weder durch die Stadt Warendorf noch durch beauftragte Unternehmen statt.
Lediglich in und an städtischen Gebäuden existieren im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts folgende Überwachungsanlagen (im Sinne des § 29b Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz NRW):
- Radstation am Bahnhof, Bahnhofstraße 11, <
< Adresse entfernt >>: Zum Schutz vor konkreten Gefahren durch Vandalismus und Diebstahl bzw. zu Beweiszwecken wurden innerhalb der Radstation zur Überwachung des Innenraums zwei Kameras installiert (Hinweise: Kunden der Radstation können diese mit einer Chipkarte 24 Stunden am Tag betreten; die Radstation wird durch ein beauftragtes Unternehmen geführt).
- Jugendzentrum HOT, Zwischen den Emsbrücken, <
< Adresse entfernt >>: Zum Schutz vor konkreten Gefahren durch massiven und wiederholten Vandalismus bzw. zu Beweiszwecken wurden innerhalb des Jugendzentrums und am Eingangsbereich 4 Kameras installiert.
Die Videoüberwachung ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Es finden keine Tonaufnahmen statt.
Zusätzlich gibt es zwei mobile Videoüberwachungsanlagen, die sporadisch bei städtischen Schulen innerhalb der EDV-Räume und im Sekretariat (außerhalb des Unterricht bzw. der Arbeitszeit) zum Schutz vor Diebstahl eingesetzt werden. Auch hier erfolgt nur eine temporäre Speicherung.
Ferner wurden am Stadtstadion und am Freibad jeweils eine Kameraattrappe installiert.
Zu ergänzen ist noch eine Webcam für touristische Zwecke, die im obersten Stock des Rathauses am Marktplatz (Markt 1, <
< Adresse entfernt >>) angebracht ist und den Marktplatz ablichtet. Aufgrund der Höhe und der geringen Auflösung ist darauf aber ein Erkennen von Personen in der Regel aber ausgeschlossen. Ferner erfolgt hier keine Aufzeichnung und kein Lifestream (nur alle zehn Minuten wird das Bild aktualisiert). Und es besteht keine Möglichkeit die Kamera zu steuern oder zu zoomen. Der Betrieb ist in dieser Form gemäß Kunsturhebergesetz zulässig.
3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?
Antwort zu 3.: Für den Betrieb der o. g. Kameras fallen lediglich die geringfügige Stromkosten an.
4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?
Antwort zu 4.: Es sind keine neuen Überwachungsanlagen geplant.
5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras.
Antwort zu 5.: Die unter 1. und 2. genannten Kameras dienen zur Erleichterung der Aufklärung von Straftaten (Diebstahl und Vandalismus) sowie zur Abschreckung. Seit Einsatz der fest installierten Kameras ist der Vandalismus deutlich zurückgegangen und es konnten einige Straftaten mit Hilfe der Aufnahmen aufgeklärt werden.
6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.
Antwort zu 6.: Die Aufnahmen werden in der Radstation nach 48 Stunden und im HOT nach 24 Stunden gelöscht (bis auf Aufnahmen, die zur Aufklärung einer Straftat verwendet werden). Auch hier erfolgt nur eine temporäre Speicherung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weiter geholfen zu haben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
T. Mundmann
Stadt Warendorf
Der Bürgermeister
Sachgebiet Innere Verwaltung
Lange Kesselstr. 4-6
<
< Adresse entfernt >>
Telefon: 0 25 81 / 54 - 1104
Telefax: 0 25 81 / 54 - 2902
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