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Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Warendorf den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?

5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras.

6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2013
  • Frist
    22. Oktober 2013
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum
Datum
18. September 2013 13:35
An
Kommunalverwaltung Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Warendorf den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras. 6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Warendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mailanfrage, die ich an das Sachgebiet Innere Verwal…
Von
Kommunalverwaltung Warendorf
Betreff
AW: Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum
Datum
18. September 2013 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mailanfrage, die ich an das Sachgebiet Innere Verwaltung weitergeleitet habe. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Bis dahin darf ich Sie um Geduld bitten. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. Brigitta Wöstmann - - Stadt Warendorf Der Bürgermeister Sachgebiet Innere Verwaltung Lange Kesselstraße 4-6 | << Adresse entfernt >> T 02581 54-10 21 | 02581 54-0 F 02581 54-2900 E <<E-Mail-Adresse>> | <<E-Mail-Adresse>> Weitere Informationen über Warendorf erhalten Sie im Internet unter www.warendorf.de Diese E-Mail dient ausschließlich Ihrer Information. Mit ihr tritt keine rechtliche Bindung ein.

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Kommunalverwaltung Warendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per Email vom 18.09.2013 über das Internetportal "Frag den Staat&q…
Von
Kommunalverwaltung Warendorf
Betreff
WG: Anzahl und Standorte von Kameras im öffentlichen Raum bei der Stadt Warendorf - Ihre Anfrage vom 18.09.2013
Datum
7. Oktober 2013 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per Email vom 18.09.2013 über das Internetportal "Frag den Staat" möchte ich wunschgemäß folgendermaßen beantworten: 1. Frage: Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Warendorf den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Frage: Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) Antwort zu 1. und 2.: Eine Kameraüberwachung von öffentlichen Verkehrsflächen, Straßen und Plätzen findet weder durch die Stadt Warendorf noch durch beauftragte Unternehmen statt. Lediglich in und an städtischen Gebäuden existieren im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts folgende Überwachungsanlagen (im Sinne des § 29b Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz NRW): - Radstation am Bahnhof, Bahnhofstraße 11, << Adresse entfernt >>: Zum Schutz vor konkreten Gefahren durch Vandalismus und Diebstahl bzw. zu Beweiszwecken wurden innerhalb der Radstation zur Überwachung des Innenraums zwei Kameras installiert (Hinweise: Kunden der Radstation können diese mit einer Chipkarte 24 Stunden am Tag betreten; die Radstation wird durch ein beauftragtes Unternehmen geführt). - Jugendzentrum HOT, Zwischen den Emsbrücken, << Adresse entfernt >>: Zum Schutz vor konkreten Gefahren durch massiven und wiederholten Vandalismus bzw. zu Beweiszwecken wurden innerhalb des Jugendzentrums und am Eingangsbereich 4 Kameras installiert. Die Videoüberwachung ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Es finden keine Tonaufnahmen statt. Zusätzlich gibt es zwei mobile Videoüberwachungsanlagen, die sporadisch bei städtischen Schulen innerhalb der EDV-Räume und im Sekretariat (außerhalb des Unterricht bzw. der Arbeitszeit) zum Schutz vor Diebstahl eingesetzt werden. Auch hier erfolgt nur eine temporäre Speicherung. Ferner wurden am Stadtstadion und am Freibad jeweils eine Kameraattrappe installiert. Zu ergänzen ist noch eine Webcam für touristische Zwecke, die im obersten Stock des Rathauses am Marktplatz (Markt 1, << Adresse entfernt >>) angebracht ist und den Marktplatz ablichtet. Aufgrund der Höhe und der geringen Auflösung ist darauf aber ein Erkennen von Personen in der Regel aber ausgeschlossen. Ferner erfolgt hier keine Aufzeichnung und kein Lifestream (nur alle zehn Minuten wird das Bild aktualisiert). Und es besteht keine Möglichkeit die Kamera zu steuern oder zu zoomen. Der Betrieb ist in dieser Form gemäß Kunsturhebergesetz zulässig. 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? Antwort zu 3.: Für den Betrieb der o. g. Kameras fallen lediglich die geringfügige Stromkosten an. 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? Antwort zu 4.: Es sind keine neuen Überwachungsanlagen geplant. 5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras. Antwort zu 5.: Die unter 1. und 2. genannten Kameras dienen zur Erleichterung der Aufklärung von Straftaten (Diebstahl und Vandalismus) sowie zur Abschreckung. Seit Einsatz der fest installierten Kameras ist der Vandalismus deutlich zurückgegangen und es konnten einige Straftaten mit Hilfe der Aufnahmen aufgeklärt werden. 6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder. Antwort zu 6.: Die Aufnahmen werden in der Radstation nach 48 Stunden und im HOT nach 24 Stunden gelöscht (bis auf Aufnahmen, die zur Aufklärung einer Straftat verwendet werden). Auch hier erfolgt nur eine temporäre Speicherung. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag T. Mundmann Stadt Warendorf Der Bürgermeister Sachgebiet Innere Verwaltung Lange Kesselstr. 4-6 << Adresse entfernt >> Telefon: 0 25 81 / 54 - 1104 Telefax: 0 25 81 / 54 - 2902 eMail: <<E-Mail-Adresse>> Wollen Sie über Warendorf auf dem Laufenden bleiben? http://www.warendorf.de/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.