Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021

Anfrage an: Amt Löcknitz-Penkun

im Betreff genannten Sachverhalt erklärend, bitte ich um Übersendung geeigneter Unterlagen und Nachweise.

Ergebnis der Anfrage

Es ist einfach unglaublich was in diesem Amt abläuft.
Angeblich existiert keinerlei Auflistung über gestellte Dienstaufsichtsbeschwerden...

Hat jemand eine Idee wie ich doch noch an die Information komme?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021 [#225920]
Datum
31. Juli 2021 23:09
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Betreff genannten Sachverhalt erklärend, bitte ich um Übersendung geeigneter Unterlagen und Nachweise.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225920/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021 [#225920]
An Amt Löcknitz-Penkun Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021 [#225920]
Datum
31. Juli 2021 23:10
An
Amt Löcknitz-Penkun
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,8 KB
Amt Löcknitz-Penkun
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V - angeblich keine Übersicht über gestellte Dienstaufsichtsbesc…
Von
Amt Löcknitz-Penkun
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V
Datum
26. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
- angeblich keine Übersicht über gestellte Dienstaufsichtsbeschwerden vorhanden - wie nun weiter?
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021“ [#225920]
Datum
6. November 2021 22:49
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225920/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es aus meiner Sicht nahezu unmöglich sein dürfte, dass die Verwaltung keinerlei Informationen über die Anzahl von gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen eigene Mitarbeiter hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225920.pdf - 2021-07-31_2-fax.pdf - 2021-10-26_1-20211029_sr_amt-locknitz-penkun.pdf Anfragenr: 225920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225920/
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021“ [#225920]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021“ [#225920]
Datum
6. November 2021 22:49
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,1 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in Sie haben uns um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklen…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15.07.2021“ [#225920]
Datum
25. November 2021 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben uns um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern(IFG M-V) gebeten. Am 31. Juli 2021 haben Sie beim Amt Löcknitz-Penkun Angaben zur Anzahl und zum Status gestellter Dienstaufsichtsbeschwerden in 2018 bis einschließlich 15. Juli 2021 beantragt. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 wurden Sie schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Übersicht der Dienstaufsichtsbeschwerden über Mitarbeiter des Amtes derzeit nicht geführt wird und eine Übermittlung einer Auflistung deshalb nicht möglich ist. Zweck des IFG M-V ist nach § 1 Abs. 1 den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Behörde zur Informationsbeschaffung. Zum Amt Löcknitz-Penkun gehören zwölf Gemeinden sowie die Stadt Penkun. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist an die jeweilige Behörde zu richten, in der der Amtsträger tätig ist. Ansprechpartner ist der Dienstvorgesetzte des Amtsträgers, in der Regel der Leiter der jeweiligen Behörde. Somit ist es nachvollziehbar, dass eine Übersicht zu Dienstaufsichtsbeschwerden nur in der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt vorhanden ist. Der Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun ist - wie oben ausgeführt - nicht dazu verpflichtet, diese Informationen zusammenzutragen. Nach den mir vorliegenden Informationen ist eine Vermittlung bei Ihrer Anfrage somit aktuell nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen