Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben

Die Anzahl an Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten.

Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234928]
Datum
9. Dezember 2021 08:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten. Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234928/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Mein Az.: 4.1-51004.70 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In unserer Tabelle über …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben
Datum
16. Dezember 2021 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Az.: 4.1-51004.70 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In unserer Tabelle über die Mitteilungen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO erheben wir nur die Gesamtzahl der Mitteilungen von nichtöffentlichen und öffentlichen Stellen. Es liegen uns derzeit insgesamt 6170 Meldungen vor. Aus der Tabelle geht nicht die Zahl der meldenden Unternehmen hervor. Um diese Zahl zu ermitteln, müsste die gesamte Meldetabelle durchgesehen werden. Dies gilt auch für die Aufschlüsselung nach Postleitzahlen. Die Ermittlung wäre nach § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren lässt sich nur schätzen. Nach unserer Einschätzung liegt sie bei ca. 224 €. 2. Im Zusammenhang mit der Anwendung der DS-GVO erhielten wir viele Anfragen von Unternehmen, ob in ihrem Fall ein(e) Datenschutzbeauftragte(r) zu benennen ist. Diese Anfragen wurden - ggf. nach Klärung entscheidungsrelevanter Umstände - beantwortet. Im Rahmen von datenschutzrechtlichen Prüfungen erfragen wir in den Fällen, in denen uns die Benennung nicht bekannt ist, die Benennungspflicht gleichwohl nahe liegt, die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 1 DS-GVO und des § 38 Abs. 1 BDSG. Hinweisen von Informanten/Beschwerdeführern auf den nach ihrer Ansicht vorliegenden Verstoß gegen die Benennungspflicht gehen wir nach. Zudem wird auf die Benennungspflicht in zahlreichen Veranstaltungen und auf der Homepage des Landesbeauftragten hingewiesen. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Mitteilung der Anzahl. Der Sachverhalt hat sich für mich damit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: [EXTERN] Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234928]
Datum
27. Dezember 2021 21:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Mitteilung der Anzahl. Der Sachverhalt hat sich für mich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234928/