Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben

Die Anzahl an Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten.

Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl an …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
7. Dezember 2021 13:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten. Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234776/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
8. Dezember 2021 13:55
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet:             www.datenschutz.rlp.de E-Mail:                 [geschwärzt] Telefon:              ([geschwärzt]) [geschwärzt] Telefax:               ([geschwärzt]) [geschwärzt] Datum: 08.12.2021 Gesch.Z.:  4.04.21.036 Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erlangt Kenntnis von Datenschutzverstößen wie bspw. die unterbliebene Meldung eines Datenschutzbeauftragten trotz des Bestehens einer entsprechenden Pflicht gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO von dritter Seite durch Beschwerden oder Hinweise aber auch proaktiv durch Kontrollen und Untersuchungen. Soweit Sie die Anzahl der Meldungen sowie die örtliche Aufschlüsselung begehren, lehne ich Ihren Antrag ab. Der Zugang zu den bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt (§ 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG). Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Aufbereitung oder Bearbeitung heraussuchbarer Informationen gewonnen werden können, z. B. die Nachfrage nach einer Bewertung von Zahlenmaterial, die bislang nicht vorgenommen wurde (Nr. 11.1.1 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die von Ihnen begehrten Informationen können nur durch eine Neubewertung des vorhandenen Zahlenmaterials gewonnen werden, da eine solche Auswertung bislang nicht vorgenommen wurde bzw. systemseitig nicht automatisch erfolgt. Die Angaben sind somit nicht als vorhandene Informationen zu qualifizieren mit der Folge, dass diese nicht der Transparenzpflicht unterliegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Ausführliche und schnelle Antwort. Leider kann ich Ihrer Ausfürung nicht g…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
8. Dezember 2021 23:18
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Ausführliche und schnelle Antwort. Leider kann ich Ihrer Ausfürung nicht ganz Folgen und hoffe Sie können weiterhelfen. Sie verweisen auf Nr. 11.1.1 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG laut dieser soll eine Neustrukturierung oder Auswertung von Daten nicht als vorhandene Information gelten. Jedoch verweist die Vorschrift ebenso auf zwei Punkt: 1. "Die Behörde ist jedoch nicht gehindert, Informationen auch gesondert zusammenzustellen, insbesondere, wenn dies für sie weniger Aufwand verursacht." 2. Es wird auf das Urteil des EuGH vom 11. Januar 2017, Az. C-491/15 P, verwiesen. Nach meinem Verständnis des Urteils sind vorhandene Suchanfragen (auch wenn diese nicht bekannt sind) in Datenbanken als vorhandene Informationen zu werten. Meldunge eines DSBs sollen bei Ihnen elektronisch über ihre Webseite erfolgen. Gehe ich recht in der Annahme, das hierbei ein Datenbankeintrag erfolgt? Wenn dies so ist, warum ist es für Sie entgegen Punkt 1 Aufwendig eine Gesamtzahl der Unternehmen zu ermitteln? Wenn es sich um eine Datenbank handelt, darf ich Sie bitten zu prüfen, ob entsprechend dem benannten Urteil des EuGHs eine Suchfunktion besteht, Ihnen die Information anzeigt werden, auch wenn diese von Ihnen noch nicht ausgeführt wurde oder ggf. Ihnen nicht bekannt ist. [geschwärzt] Sollte es sich nicht um eine Datebank handeln, möchte ich Anfragen, ob die Möglichkeit entsprechend dem Transparenzgesetz besteht, Auskunft oder Zugang zu allen bestehenden Einzeleintragungen zu erhalten. Wie Sie in ihrer Antwort beschrieben haben, liegen diese Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Vorraus für Ihre Unterstützung [geschwärzt] Anfragenr: 234776 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
9. Dezember 2021 10:14
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 09.12.2021 Gesch.Z.: 4.04.21.036 Sehr Antragsteller/in die technische Gestaltung der Website des Landesbeauftragten - welche auch das Meldeformular enthält - basiert auf landesweit einheitlichen Vorgaben. Dies hat zur Folge, dass die einzelnen Formularfelder nicht automatisch in eine Datenbank eingespeist werden. Die von Ihnen gewünschte Auswertung kann daher leider nicht durch eine einfache Suche erzeugt werden, hierfür wäre stattdessen eine umfangreiche Neubewertung der einzelnen Meldungen erforderlich. Soweit Sie sich nach dem Informationszugang zu den Einzelmeldungen erkundigen, möchte ich darauf hinweisen, dass diese u.a. personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Landesbeauftragte in Anwendung von § 16 i.V.m. § 13 LTranspG verpflichtet wäre, in großem Umfang Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen bzw. zu schwärzen. Aufgrund des hohen Aufwands müsste der Landesbeauftragte nach §§ 24, 26 Abs. 4 LTranspG Gebühren in entsprechender Höhe erheben. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist würde zudem nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 LTranspG verlängert werden. Aufgrund des hohen Aufwands kann ich keine Aussage dazu treffen, zu welchem Zeitpunkt eine Bereitstellung der begehrten Information möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie, ich möchte Sie eigentlich nicht länger aufhalten. Jedoch s…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
12. Dezember 2021 00:53
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie, ich möchte Sie eigentlich nicht länger aufhalten. Jedoch sind die Informationen wichtig für mich. Ich muss allerdings feststellen, dass mir erforderliche Informationen fehlen, um meine Anfragen richtig stellen zu können. Wären Sie so freundliche mir bitte mitzuteilen: 1. Nach welchen genauen landesweit einheitlichen Vorgaben das Web-Formular zur Meldung eines DSB entwickelt wurde? 2. In welcher Form und in welchem Dateityp/Speicherformate Meldungen eines DSB bei Ihnen eingehen und gespeichert werden? 3. Mit welchen Anwendungen Sie Zugriff auf die Speicherformate und die darin gespeicherten Daten nehmen. Wie Sie in Ihrer letzten Antwort beschrieben haben, müssten Sie "Gebühren in entsprechender Höhe erheben" um Auskunft zu den Einzelmeldungen erteilen zu können. Könnten Sie mir bitte die Kosten mitteilen, mit denen ich voraussichtlich rechnen müsste, sollte ich die Auskunft zu allen Einzelmeldungen in Anspruch nehmen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234776/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
4. Januar 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 04.01.2022 Gesch.Z.: 4.04.21.036 Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Gesamtzahl aller Meldungen von Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO sowie die von Ihnen begehrte regionale Verteilung. Der durch unsere Behörde geleistete Aufwand übersteigt den einer einfachen Auskunft. Dennoch sehen wir von einer Gebührenerhebung ab. Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit entsprochen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen vielen herzlichen Dank. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen. Mit freun…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anzahl Unternehmen die einen DSB gemeldet haben [#234776]
Datum
12. Januar 2022 23:39
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen vielen herzlichen Dank. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234776/