Anzahl von Anträgen auf ABE nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV)

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

- Anzahl der aktuell (Stichtag 17.09.2019) zu bearbeitenden Anträge auf Erteilung einer ABE nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV)

- Aktuelle Bearbeitungszeit pro Antrag (bei vollständig vorliegenden Unterlagen), geschätzt

- Geschätzer Zeitraum bis der aktuelle Bearbeitungsstaub abgearbeitet sein wird

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der aktuel…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl von Anträgen auf ABE nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) [#166786]
Datum
17. September 2019 12:13
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der aktuell (Stichtag 17.09.2019) zu bearbeitenden Anträge auf Erteilung einer ABE nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) - Aktuelle Bearbeitungszeit pro Antrag (bei vollständig vorliegenden Unterlagen), geschätzt - Geschätzer Zeitraum bis der aktuelle Bearbeitungsstaub abgearbeitet sein wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 17.09.2019. Auf der KBA-Homepage unter dem nac…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Anzahl von Anträgen auf ABE nach der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) [#166786]
Datum
23. September 2019 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 17.09.2019. Auf der KBA-Homepage unter dem nachfolgenden Link https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge.html finden Sie eine Auflistung aller bereits erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr mit Stand vom 20.09.2019. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich beträgt die Dauer der Bearbeitung nach der vollständigen Einreichung aller notwendigen Antragsunterlagen bis zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ca. 14 Tage. Hierbei ist anzumerken, dass nicht alle eingereichten Antragsunterlagen automatisch zu einer Genehmigung führen, sondern die Genehmigungserteilung von der Vollständigkeit der erforderlichen Antragsunterlagen und dem jeweiligen Prüfungsergebnis abhängt. Eine Aktualisierung der auf der KBA-Homepage vorgenannten Liste erfolgt grundsätzlich zeitnah nach Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (i.d.R. nicht länger als 3-4 Tage nach der erteilten Genehmigung). Neben den auf der KBA-Homepage veröffentlichten bereits genehmigten Anträgen liegen dem KBA nach Rücksprache mit dem Fachbereich aktuell noch folgende vollständige Antragsunterlagen vor und sind in Kürze für die Bearbeitung vorgesehen: Typbezeichnung Handelsbezeichnung Antragsteller/Genehmigungsinhaber Eingangsdatum Floatility GmbH e-floater Floatility GmbH 17.09.2019 ES200A Moovi Kaufmann Sortimentsgrosshandel GmbH 17.09.2019 SO6 SoFlow SO6 SoFlow B.V. 16.09.2019 Mit freundlichem Gruß