Anzahl von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Bildungsgutscheine

Alle verfügbare Angaben zur Anzahl von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Bildungsgutscheine, gestaffelt nach Monat, beginnend mit der Einführung der Bildungsgutscheine oder Beginn der Datenerfassung, bis zum neuestmöglichen Zeitpunkt. Wenn möglich, bitte im CSV-Format, sonst als Tabellenkalkulation.

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  • Datum
    4. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbare …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Anzahl von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Bildungsgutscheine [#21407]
Datum
4. Mai 2017 23:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbare Angaben zur Anzahl von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Bildungsgutscheine, gestaffelt nach Monat, beginnend mit der Einführung der Bildungsgutscheine oder Beginn der Datenerfassung, bis zum neuestmöglichen Zeitpunkt. Wenn möglich, bitte im CSV-Format, sonst als Tabellenkalkulation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Anzahl von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Bildungsgutscheine [#21407]
Datum
5. Mai 2017 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr IFG-Antrag vom 4. Mai 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie Antwort auf Ihren IFG-Antrag vo…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 4. Mai 2017
Datum
16. Mai 2017 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
86,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie Antwort auf Ihren IFG-Antrag vom 4. Mai 2017. Mit freundlichen Grüßen