IID-IN14/3100/0173
Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Geduld. Die von Ihnen angefragten Informationen lagen in der gesuchten Form so nicht vor, es konnten aber Daten vom zuständigen statistischen Fachbereich für Sie zusammengestellt werden.
Wir können Ihnen somit die folgenden Auskünfte zu Ihren Fragen erteilen:
Aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I - Erzieherische Hilfen:
Es liegen Kreisergebnisse für die Berichtsjahre 2007-2019 vor. Die Erhebung für 2020 ist noch nicht abgeschlossen.
Zahl der Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII im Kreis Bergstraße:
2007: 1.569, davon 454 über den 31.12. andauernd, 1.115 im Berichtsjahr beendet
2010: 1.515, davon 416 über den 31.12. andauernd, 1.099 im Berichtsjahr beendet
2017: 1.616, davon 565 über den 31.12. andauernd, 1.051 im Berichtsjahr beendet
2018: 1.648, davon 506 über den 31.12. andauernd, 1.142 im Berichtsjahr beendet
2019: 1.856, davon 608 über den 31.12. andauernd, 1.248 im Berichtsjahr beendet
Zahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII im Kreis Bergstraße:
2007: 132, davon 95 über den 31.12. andauernd, 37 im Berichtsjahr beendet
2010: 228, davon 167 über den 31.12. andauernd, 61 im Berichtsjahr beendet
2017: 245, davon 168 über den 31.12. andauernd, 77 im Berichtsjahr beendet
2018: 239, davon 167 über den 31.12. andauernd, 72 im Berichtsjahr beendet
2019: 266, davon 173 über den 31.12. andauernd, 93 im Berichtsjahr beendet
Aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I.7 - Vorläufige Schutzmaßnahmen:
Zahl der Vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) nach § 42 SGB VIII im Kreis Bergstraße, ab 2017 inkl. Vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42a SGB VIII:
2005: 71
2010: 76
2017: 108 (darunter 8 vorläufige Schutzm.)
2018: 148 (darunter 13 vorläufige Schutzm.)
2019: 145 (darunter 11 vorläufige Schutzm.)
2020: 114 (darunter 6 vorläufige Schutzm.)
Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2017 werden zusätzlich alle vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII erhoben. Diese werden für ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland durchgeführt.
Aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil IV - Ausgaben und Einnahmen:
Das Erhebungsjahr 2020 liegt noch nicht vor. Wir rechnen mit Veröffentlichung im November 2021.
Die Kosten für Vorläufige Schutzmaßnahmen, Sozialpädagogische Familienhilfe und andere Erzieherische Hilfen können aus den anhängenden Tabellen entnommen werden. Wir weisen darauf hin, dass Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII i.d.R. von öffentlichen oder freien Beratungsstellen durchgeführt werden, selten von den Jugendämtern selbst, weshalb für diese Leistungsart nur wenige oder keine Kosten ausgewiesen werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Angaben haben, helfen wir gerne weiter.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden vertraulich ist, von uns zur Verfügung gestellte Daten dürfen Sie selbstverständlich mit entsprechender Quellenangabe veröffentlichen.
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:
https://statistik.hessen.de/datenschutz
Mit freundlichen Grüßen