Anzahl von Inhaftierungen und Radargeräten

Zahlen von Inhaftierungen von Menschen und in diesem Zusammenhang von Asylantragstellern, sowie auch von der Anzahl von festinstallierten Radargeräten im Kreis Altenkirchen und deren Installierten Stelle. Sofern verfügbar auch eine Zahl von Geblitzten Person und einem Finanziellen Ramen den diese Blitzer auch eingebracht haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen von Inh…
An Polizeiinspektion Altenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl von Inhaftierungen und Radargeräten [#20168]
Datum
3. Februar 2017 02:25
An
Polizeiinspektion Altenkirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen von Inhaftierungen von Menschen und in diesem Zusammenhang von Asylantragstellern, sowie auch von der Anzahl von festinstallierten Radargeräten im Kreis Altenkirchen und deren Installierten Stelle. Sofern verfügbar auch eine Zahl von Geblitzten Person und einem Finanziellen Ramen den diese Blitzer auch eingebracht haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Altenkirchen
Anfrage nach dem LTranspG Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgende Ergebnisse m…
Von
Polizeiinspektion Altenkirchen
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG
Datum
28. Februar 2017 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgende Ergebnisse mit: Durch die Polizeiinspektion Altenkirchen erfolgten im Jahre 2016 insgesamt 65 polizeiliche Ingewahrsamnahmen, davon 15 mit ausländerrechtlichem Hintergrund. Über die Anzahl von Personen, welche im Zusammenhang mit Asylverfahren inhaftiert wurden, könnten Ihnen möglicherweise die Justizvollzugsbehörden Auskunft erteilen. Die Anzahl stationärer Radargeräte im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Altenkirchen beträgt für durch die Polizei betriebene Anlagen: 0 Kommunale stationäre Anlagen in diesem Bereich sind uns nicht bekannt, hier könnte Ihnen aber die Kreisverwaltung Altenkirchen verbindlich Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen