Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie oft in den letzten fünf Jahren in der Deutschen Botschaft in Bern Deutsche Reisepässe sichergestellt wurden, nachdem der Deutschen Botschaft in Bern eine Mehrstaatlichkeit mitgeteilt wurde.

Bitte übersenden Sie mir zudem wie oft bei der Deutschen Botschaft in Bern in den letzten fünf Jahren Datenlöschungsanfragen (z.B. im Passregister) verweigert wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft in den l…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern [#34251]
Datum
26. Oktober 2018 21:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft in den letzten fünf Jahren in der Deutschen Botschaft in Bern Deutsche Reisepässe sichergestellt wurden, nachdem der Deutschen Botschaft in Bern eine Mehrstaatlichkeit mitgeteilt wurde. Bitte übersenden Sie mir zudem wie oft bei der Deutschen Botschaft in Bern in den letzten fünf Jahren Datenlöschungsanfragen (z.B. im Passregister) verweigert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E<< Adresse entfernt >>Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Z…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400<< Adresse entfernt >>2018
Datum
29. Oktober 2018 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift lautet wie untenstehend. Bitte beachten Sie, dass meine Daten …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400-2018 [#34251]
Datum
31. Oktober 2018 11:52
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postanschrift lautet wie untenstehend. Bitte beachten Sie, dass meine Daten aus den Registern des Auswärtigen Amtes nach dieser Anfrage vollständig zu löschen sind. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400-2018
Datum
1. November 2018 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit nochmals bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf die o.g. Anfrage…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400-2018
Datum
9. November 2018 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf die o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Mir ist bewusst, dass sie zu den angefragten Di…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400-2018 [#34251]
Datum
24. November 2018 13:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Mir ist bewusst, dass sie zu den angefragten Dingen keine Statistik führen. Dennoch haben Sie diese Informationen in Ihren Akten vorliegen. Bitte suchen Sie mir die betreffende Information heraus. Mit freundlichen Grüssen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 24.11.2018. Wie Ihnen bereits mit Schreibe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Antrag nach dem IFG: Anzahl von sichergestellten Reisepässen und der verweigerten Datenlöschung bei der Deutschen Botschaft in Bern, Vg.Nr. 400-2018
Datum
27. November 2018 13:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 24.11.2018. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 09.11.2018 mitgeteilt wurde, liegen die von ihnen angefragten Informationen in Form von Statistiken nicht vor. Ich bitte um Verständnis, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz keine Informationsbeschaffungspflicht besteht, sondern Zugang zu vorliegenden amtlichen Informationen gewährt wird, sofern keine Ausnahmetatbestände greifen. Mit freundlichen Grüßen