Anzahl von und Umgang mit Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Eine Übersicht mit den folgenden Angaben zu den innerhalb der letzten 24 Monate eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von Privatpersonen:

- Eingangsdatum
- Wenn möglich, Art der Übermittlung (Post, E-Mail, telefonisch, etc.)
- Art des angezeigten Verstoßes und ob dieser aufgrund der Anzeige weiter verfolgt bzw. ein Bußgeld in welche Höhe verhängt worden ist
oder,
falls die jeweilige Anzeige nicht bearbeitet worden ist, die Entscheidungsgründe hierfür

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
Frank Sigges
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
Anzahl von und Umgang mit Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#201712]
Datum
26. Oktober 2020 16:59
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht mit den folgenden Angaben zu den innerhalb der letzten 24 Monate eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von Privatpersonen: - Eingangsdatum - Wenn möglich, Art der Übermittlung (Post, E-Mail, telefonisch, etc.) - Art des angezeigten Verstoßes und ob dieser aufgrund der Anzeige weiter verfolgt bzw. ein Bußgeld in welche Höhe verhängt worden ist oder, falls die jeweilige Anzeige nicht bearbeitet worden ist, die Entscheidungsgründe hierfür
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/ Postanschrift Frank Sigges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Oktober 2020 16:59
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
1. Dezember 2020 15:24
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl von und Umgang mit Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten“ vom 26.10.2020 (#201712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Dezember 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrter Herr Sigges, aufgrund der Covid19-Pandemie bedingten allgemeinen…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
2. Dezember 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Sigges, aufgrund der Covid19-Pandemie bedingten allgemeinen Arbeitsüberlastung im Ordnungsamt war mir eine Befassung mit Ihrer Anfrage leider noch nicht möglich. Ich werde auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald dazu die Möglichkeit besteht. Mit freundlichen Grüßen
Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
2. Dezember 2020 11:41
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfrage. Es versteht sich natürlich von selbst, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie Vorrang haben und andere Angelegenheiten im Zweifel dahinter zurückstehen müssen. Dennoch reicht dies als pauschale Begründung für eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit meines Erachtens nicht aus, da es sich hierbei um einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu Informationen handelt, der an eine festgelegte Frist gebunden ist. Ich möchte Sie daher zumindest um eine grobe Einschätzung des Aufwandes und der zu erwartenden Bearbeitungsdauer der Anfrage bitten. Der Erfassungszeitraum der angeforderten Daten kann zunächst auch auf die letzten 12 statt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Anfrage verringert werden, sofern dies geeignet ist, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/
Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrte<< Anrede >> da mich bislang noch keine weitere Antwort…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
20. Dezember 2020 17:42
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da mich bislang noch keine weitere Antwort auf mein Schreiben vom 02. Dezember 2020 erreicht hat, möchte ich heute noch einmal daran erinnern und um eine Einschätzung des Aufwandes bzw. der zu erwartenden Bearbeitungsdauer bitten. Mit freundlichen Grüßen, Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/
Frank Sigges
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Sigges
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl von und Umgang mit Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten“ [#201712] [#201712]
Datum
8. Januar 2021 14:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201712/ Die Anfrage wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Auf anschließende Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Anfrage derzeit wegen des erhöhten Arbeitsaufkommens durch die Corona-Pandemie nicht bearbeitet werden könne. Es wurden keine konkreten Angaben dazu gemacht, wann die Anfrage bearbeitet wird. Diese pauschale Begründung halte ich für nicht ausreichend, um die Beantwortung der Anfrage auf unbestimmte Zeit zu verzögern und bitte daher um Vermittlung. Zwar habe ich selbstverständlich Verständnis für evtl. längere Wartezeiten bei der Bearbeitung aufgrund der aktuellen Mehrbelastung der Ordnungsämter, halte es jedoch für durchaus möglich, kurzfristig zumindest eine grobe Einschätzung zum Aufwand und zur vermutlichen Bearbeitungsdauer abzugeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anhänge: - 201712.pdf - 2020-12-02_1-image001.png Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl von und Umgang mit Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten“ [#201712] [#201712]
Datum
8. Januar 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrter Herr Sigges, ich komme zurück auf Ihre Anfrage und möchte mich z…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
15. Januar 2021 11:50
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Sigges, ich komme zurück auf Ihre Anfrage und möchte mich zunächst für die lange pandemiebedingte Bearbeitungsdauer entschuldigen. Nach Prüfung teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetene Übersicht hier nicht vorhanden ist. Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten werden hier je nach Rechtsgebiet gemeinsam mit Anzeigen anderer Quellen (Polizei, eigene Kräfte, technische Verkehrsüberwachung) in das Bearbeitungssystem eingespielt und sind nicht separat auswertbar. Ihre Anfrage betrachte ich damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrte<< Anrede >> zwischenzeitlich habe ich von der Behörde …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
15. Januar 2021 12:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zwischenzeitlich habe ich von der Behörde die Rückmeldung bekommen, dass die gewünschte Information dort nicht vorhanden ist. Sollten Sie die Behörde noch nicht im Rahmen der Vermittlung kontaktiert haben, ist dies daher insoweit nicht mehr nötig. Ich danke für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/ Postanschrift Frank Sigges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Frank Sigges
AW: Eingangsbestätigung [#201712] Sehr geehrte<< Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Rückmeldung …
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Frank Sigges
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#201712]
Datum
15. Januar 2021 14:15
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zunächst vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Prüfung meiner Anfrage! Da die gewünschten Informationen nicht vorliegen bzw. nicht auswertbar sind, habe ich eine neue, abgewandelte Anfrage zu diesem Thema an Ihre Behörde übermittelt. Aus Gründen der besseren Auswertbarkeit habe ich hierfür auf der Plattform fragedenstaat.de eine neue Anfrage unter folgender URL angelegt: https://fragdenstaat.de/a/208764 Ich danke nochmals herzlich für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen und Ihren Kollegen alles Gute und natürlich Gesundheit für die noch bevorstehenden Aufgaben in der verbleibenden Zeit der Pandemie. Mit freundlichen Grüßen Frank Sigges Anfragenr: 201712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201712/ Postanschrift Frank Sigges << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>