Anzahl zulässiger Test´s und Arbeiten

Wieviele Test´s und Arbeiten sind in einem Zeitrahmen von 3 bis 4 Wochen auf einer Realschule Klassenstufe 7 zulässig ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Test´…
An Staatliches Schulamt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl zulässiger Test´s und Arbeiten [#30871]
Datum
17. Juni 2018 22:04
An
Staatliches Schulamt Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Test´s und Arbeiten sind in einem Zeitrahmen von 3 bis 4 Wochen auf einer Realschule Klassenstufe 7 zulässig ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatliches Schulamt Rastatt
Sehr geehrtAntragsteller/in § 8 der Notenbildungsverordnung besagt in Abs. 3: Klassenarbeiten und schriftliche …
Von
Staatliches Schulamt Rastatt
Betreff
WG: Anzahl zulässiger Test´s und Arbeiten [#30871]
Datum
18. Juni 2018 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in § 8 der Notenbildungsverordnung besagt in Abs. 3: Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. In einer Woche sollen nicht mehr als drei Klassenarbeiten geschrieben werden. Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen