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Anzahl, Zustand und Standort der Trinkwassernotbrunnen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Anfrage wurde am 06.05.2021 ursprünglich an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg gestellt. Diese verwies mich nach Rücksprache mit dem Referat Katastrophen- und Bevölkerungsschutz an Sie.

Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Wie viele Trinkwassernotbrunnen werden in Hamburg durch den Katastrophenschutz (in Zuständigkeit der Stadt) und durch den Zivilschutz (Bund) insgesamt unterhalten?
Welcher Anteil dieser, ist in einem ad-hoc funktionsfähigem Zustand?
Werden die Vorgaben bezüglich Verteilungsschlüssel und Qualität nach Wassersicherstellungsgesetz und damit Verbundenen Verordnungen eingehalten?
Wo sind diese lokalisiert, wie finden Bürger im Katastrophenfall (z.B. Blackout) zu diesen Stellen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in diese Anfrage wurd…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl, Zustand und Standort der Trinkwassernotbrunnen [#220039]
Datum
8. Mai 2021 11:53
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in diese Anfrage wurde am 06.05.2021 ursprünglich an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg gestellt. Diese verwies mich nach Rücksprache mit dem Referat Katastrophen- und Bevölkerungsschutz an Sie. Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Wie viele Trinkwassernotbrunnen werden in Hamburg durch den Katastrophenschutz (in Zuständigkeit der Stadt) und durch den Zivilschutz (Bund) insgesamt unterhalten? Welcher Anteil dieser, ist in einem ad-hoc funktionsfähigem Zustand? Werden die Vorgaben bezüglich Verteilungsschlüssel und Qualität nach Wassersicherstellungsgesetz und damit Verbundenen Verordnungen eingehalten? Wo sind diese lokalisiert, wie finden Bürger im Katastrophenfall (z.B. Blackout) zu diesen Stellen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
10. Mai 2021 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [geschwärzt] [geschwärzt]
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Frage: Wie viele Trinkwassernotbrunnen werden in Ha…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Anzahl, Zustand und Standort der Trinkwassernotbrunnen [#220039]
Datum
17. Mai 2021 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Frage: Wie viele Trinkwassernotbrunnen werden in Hamburg durch den Katastrophenschutz (in Zuständigkeit der Stadt) und durch den Zivilschutz (Bund) insgesamt unterhalten? Antwort: Gemäß Wassersicherstellung stehen derzeit 87 Trinkwassernotbrunnen für die Versorgung der Bevölkerung im Bedarfsfall zur Verfügung. 63 Brunnen davon werden von der Stadt bzw. dem Bund unterhalten, die übrigen Brunnen sind im Privatbesitz und werden auch von diesen unterhalten. Frage: Welcher Anteil dieser, ist in einem ad-hoc funktionsfähigem Zustand? Antwort: 84 Trinkwassernotbrunnen ( 96,6%) sind derzeit in einem ad-hoc funktionsfähigen Zustand. Bei den übrigen Brunnen werden Maßnahmen zur Instandsetzung oder Wiederinbetriebnahme geprüft und, sofern dies möglich ist, umgesetzt. Frage: Werden die Vorgaben bezüglich Verteilungsschlüssel und Qualität nach Wassersicherstellungsgesetz und damit Verbundenen Verordnungen eingehalten? Antwort: Das Wassersicherstellungsgesetz kennt keinen Verteilungsschlüssel für Trinkwassernotbrunnen. Im Bedarfsfall werden die Anteile der Bevölkerung, die nicht über Trinkwassernotbrunnen versorgt werden können, über Wasserwagen oder mobile Trinkwasserbehälter mit Trinkwasser versorgt. Die Qualität des abzugebenden Wassers wird regelmäßig überprüft. Die vorgegebenen Qualitätsanforderungen können weitestgehend eingehalten werden. Wenn Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen sind, betreffen sie in der Regel natürliche Inhaltsstoffe des Grundwassers. Über die Freigabe im Bedarfsfall entscheidet dann im Einzelnen die Gesundheitsbehörde. Frage: Wo sind diese lokalisiert, wie finden Bürger im Katastrophenfall (z.B. Blackout) zu diesen Stellen? Antwort: Zum Standort der einzelnen Trinkwassernotbrunnen wird auf die schriftliche kleine Anfrage Drs. 22/2277 vom 01.12.2020 (Fragen 25-27, 33, 34 und Anlage) verwiesen. Im Bedarfsfall werden die Bürger:innen über die Standorte der nächstgelegenen Trinkwassernotbrunnen informiert. Bereitstellung und Verbreitung der entsprechenden Informationen obliegen der Innenbehörde und den Bezirken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich freundlichst für Ihre schnelle, kompetente und vollständige Rückme…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl, Zustand und Standort der Trinkwassernotbrunnen [#220039]
Datum
17. Mai 2021 15:54
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich freundlichst für Ihre schnelle, kompetente und vollständige Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220039/

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
17. Mai 2021 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen