Anzeige von OWis per Mail

- Prozedere Ihrer Behörde bei Bekanntwerden einer Ordnungswidrigkeit via Mail
- wenn vorhanden: Kriterien, welche eine Anzeige einer OWi erfüllen sollte

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeige von OWis per Mail [#234227]
Datum
30. November 2021 20:13
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Prozedere Ihrer Behörde bei Bekanntwerden einer Ordnungswidrigkeit via Mail - wenn vorhanden: Kriterien, welche eine Anzeige einer OWi erfüllen sollte
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234227/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 30.11.2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreihei…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
AW: [extern] Anzeige von OWis per Mail [#234227]
Datum
2. Dezember 2021 07:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 30.11.2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und stellen mehrere Fragen. Der Anwendungsbereich des IFG ist jedoch vorliegend nicht eröffnet, da Ihre Nachricht nicht auf eine Auskunftserteilung aus Akten der Polizei Berlin abzielt, sondern eine Bürgeranfrage darstellt. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Stellungnahme stellt keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort. Sollten Sie dennoch eine Beantwortung nach dem IFG und damit die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids wünschen, bitte ich um Mitteilung. Dann erhalten Sie einen Bescheid per Post, gegen den der Widerspruch zulässig wäre. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergel…
Von
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Betreff
WG: [extern] Anzeige von OWis per Mail [#234227]
Datum
2. Dezember 2021 10:26
Status
image001.png
8,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet wurde. Ihre nachfolgenden Fragen möchte ich Ihnen wie folgt (kostenfrei) beantworten: - Prozedere Ihrer Behörde bei Bekanntwerden einer Ordnungswidrigkeit via Mail Sie haben die Möglichkeit über die Internetwache der Polizei Berlin eine Verkehrsordnungswidrigkeit anzuzeigen. Diese wird unverzüglich an die örtlich bzw. sachlich zuständige Dienststelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Je nachdem um was für eine Art der Ordnungswidrigkeit es sich handelt. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der nachfolgende Link eventuell hilfreich für die Beantwortung weiterer Fragen. https://www.berlin.de/polizei/aufgabe... Es kommt auch vor, dass Anzeigen per E-Mail an unterschiedliche Dienststellen der Polizei Berlin gesandt werden. Diese werden ebenfalls an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Bereiche der Polizei oder an das Ordnungsamt weitergeleitet. - wenn vorhanden: Kriterien, welche eine Anzeige einer OWi erfüllen sollte Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Verwarnung oder Geldbuße zulässt, d.h. die Anzeige sollte den Sachverhalt (bspw. Das Falschparken) und alle notwendigen Daten für die weitere Bearbeitung, wie bspw. Örtlichkeit, Datum der Feststellung, etc beinhalten. Sozusagen alle Informationen, die für eine Ahndung hilfreich sein könnten. Im Falle des Falschparkens notwendigerweise das amtliche Kennzeichen. Sollten weitere Angaben fehlen ist es grundsätzlich hilfreich für die Sachbearbeitung, wenn der Anzeigende für eventuelle Nachfragen seine telefonische Erreichbarkeit angegeben hat. Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich sehe damit diese Anfrage als beantw…
An Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] Anzeige von OWis per Mail [#234227]
Datum
2. Dezember 2021 17:04
An
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich sehe damit diese Anfrage als beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234227/