Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
- Wie viele Anzeigen wegen Falschparken, Parken in 2. Reihe und Parken auf Radfahranlagen wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 von den Beschäftigten der Stadt erstattet?
- Wie viele Anzeigen wegen Falschparken, Parken in 2. Reihe und Parken auf Radfahranlagen durch Privatpersonen sind bei Ihnen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eingegangen?
- Wie viele Anzeigen durch Privatpersonen wurden davon jeweils bearbeitet?
- Gibt es eine Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Anzeigen? Wenn ja, bitte um Zusendung dieser .
- Wie viele dieser Anzeigen durch Privatpersonen wurden mit einer Sanktion beendet? Welche Formen der Sanktionen hat es gegeben?
- Falls es zwischen den Zahlen der Anzeigen, der Bearbeitung und der Sanktionen Differenzen gibt, woran liegen diese?
- Wie viele Fälle sind Ihnen in dem genannten Zeitraum bekannt, bei denen Radfahrende durch Falschparkende Autos gefährdet wurden oder zu Schaden gekommen sind?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 179087
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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