Anzeigen gegen Lehrkräfte

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele Lehrkräfte wurden im vergangenen Jahr 2018 wegen der Ausübung ihres Berufes angezeigt? Wie viele von diesen Anzeigen wurden wegen mangelnder Beweise oder ähnlichem eingestellt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie viele Lehrkräfte wurden im vergangenen Jahr 2018…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen gegen Lehrkräfte [#60437]
Datum
7. März 2019 12:10
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie viele Lehrkräfte wurden im vergangenen Jahr 2018 wegen der Ausübung ihres Berufes angezeigt? Wie viele von diesen Anzeigen wurden wegen mangelnder Beweise oder ähnlichem eingestellt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 – 1530/2 – A2 – 329/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 7. März 2019,…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Anzeigen gegen Lehrkräfte [#60437]
Datum
4. April 2019 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 – 1530/2 – A2 – 329/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 7. März 2019, mit der Sie unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um Mitteilung der Anzahl der Lehrkräfte gebeten haben, die im Jahr 2018 wegen der Ausübung ihres Berufs angezeigt worden sind. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage nicht auf die Anzahl der im Jahr 2018 erfolgten Meldungen an die Schulbehörden im Sinne einer Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht. Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir die erbetenen Daten nicht vorliegen. Diese werden nach meinen Erkenntnissen auch nicht erhoben. Strafanzeigen und die Art der Erledigung (Einstellung, Anklage …) werden jährlich in der Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst. Diese Statistik wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und ist auch auf dessen Homepage (als PDF- und Excel-Version) unter dem Link https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000106?list=all kostenfrei abrufbar. Angaben zum Beruf oder zur ausgeübten Tätigkeit werden in dieser Statistik nicht erhoben. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die statistische Erfassung von Disziplinarverfahren. Diese werden in der Statistik der Verwaltungsgerichte erfasst, die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird und kostenfrei unter dem Link https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000104?list=all aufgerufen werden kann. Auch diese Statistik enthält keine Angaben zu den ausgeübten Berufen der beteiligten Personen. Abschließend weise ich darauf hin, dass sämtliche Statistiken erst für das Berichtsjahr 2017 vorliegen. Die Statistiken für 2018 dürften im Herbst 2019 vorliegen. Ob gegebenenfalls auf Ebene der Bundesländer weitere Daten vorliegen, vermag ich nicht zu beurteilen. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstel…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzeigen gegen Lehrkräfte [#60437]
Datum
30. April 2019 16:50
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>