Anzeigen in den Printmedien - Faktenbooster #01

Wie hoch waren die Kosten der Veröffentlichungen der ganzseitigen Anzeigen mit dem Slogan Faktenbooster #01 vom 07.07.22 des Ministeriums für Gesundheit?
Wieviele Faktenbooster Anzeigen sind geplant und wie hoch sind die Kosten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren di…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen in den Printmedien - Faktenbooster #01 [#256106]
Datum
1. August 2022 20:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Kosten der Veröffentlichungen der ganzseitigen Anzeigen mit dem Slogan Faktenbooster #01 vom 07.07.22 des Ministeriums für Gesundheit? Wieviele Faktenbooster Anzeigen sind geplant und wie hoch sind die Kosten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256106/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Anzeigen in den Printmedien - Faktenbooster [#256106] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzeigen in den Printmedien - Faktenbooster [#256106]
Datum
3. August 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 1. August 2022 erteile ich Ihnen folgende Ausku…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag Anzeigen in den Printmedien - Faktenbooster #01 [#256106]
Datum
10. August 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 1. August 2022 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Ihre Frage 1: Das Gesamtbudget für die in den Wochenendausgaben der regionalen Tageszeitungen (23./24. Juli 2022) und in den Anzeigenblättern (26.07. bis 31.07.2022) geschaltete Anzeige „Fakten-Booster #01“ beträgt 5.089.264,00 €. Ihre Frage 2: Derzeit sind zwei weitere Anzeigen („Fakten-Booster #02“ und „Fakten-Booster #03“) in Vorbereitung. Die Kosten für diese beiden Anzeigen werden voraussichtlich 10.178.528,00 € betragen. Mit freundlichen Grüßen