Anzeigen und Steueranmeldungen nach § 41 BierStV
Anfrage an:
Hauptzollamt Berlin
1.) die Anzahl der Personen, die aufgrund § 41 Abs. 2 BierStV die Herstellung von Bier angezeigt haben,
2.) die Anzahl der Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV und
3.) die gesamte Menge (in hl), für die Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV abgegeben wurden.
Bitte geben Sie die Daten für den Zuständigkeitsbereich ihres Hauptzollamtes für die Jahre 2015, 2014 und 2013 an.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum23. August 2016
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24. September 2016
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Kosten dieser Information:150,00 Euro
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