Anzeigen und Steueranmeldungen nach § 41 BierStV

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

1.) die Anzahl der Personen, die aufgrund § 41 Abs. 2 BierStV die Herstellung von Bier angezeigt haben,
2.) die Anzahl der Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV und
3.) die gesamte Menge (in hl), für die Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV abgegeben wurden.

Bitte geben Sie die Daten für den Zuständigkeitsbereich ihres Hauptzollamtes für die Jahre 2015, 2014 und 2013 an.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. August 2016
  • Frist
    24. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Anzahl d…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen und Steueranmeldungen nach § 41 BierStV [#17664]
Datum
23. August 2016 14:25
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Anzahl der Personen, die aufgrund § 41 Abs. 2 BierStV die Herstellung von Bier angezeigt haben, 2.) die Anzahl der Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV und 3.) die gesamte Menge (in hl), für die Steueranmeldungen aufgrund § 41 Abs. 3 BierStV abgegeben wurden. Bitte geben Sie die Daten für den Zuständigkeitsbereich ihres Hauptzollamtes für die Jahre 2015, 2014 und 2013 an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin – Der Leiter – O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang I…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
AW: Anzeigen und Steueranmeldungen nach § 41 BierStV
Datum
30. August 2016 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin – Der Leiter – O 1000 B - A 1103 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachfolgenden Anfrage. Nach Rücksprache mit dem Fachsachgebiet, bei dem die begehrten Daten ermittelt werden, sind auf Grund des zu erwartenden Verwaltungsaufwands (Bearbeitungszeit zur Ermittlung und Aufbereitung der Daten) auf Grundlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) voraussichtlich Gebühren bis zu 150,00 EUR (Bearbeitungszeit von 2 h, gehobener Dienst = 90,00 EUR und 2 h, mittlerer Dienst = 60,00 EUR) zu erheben. Hierzu bitte ich um Angabe Ihrer Anschrift. Ich bitte um Mitteilung, wie weiter zu verfahren ist. Mit freundlichen Grüßen