Anzeigen von Privatpersonen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten
Anfrage an:
Polizeipräsidium München
Wie werden Anzeigen von Privatpersonen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) in München verfolgt?
Welche personenbezogenen Daten der Person die die Anzeige erstellt hat (Zeuge / Zeugin) werden dem mutmaßlichen Verursacher bzw. der mutmaßlichen Verursacherin einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahrzeughalter:in) übermittelt? Was wird bereits im ersten Anschreiben übermittelt und was erst bei entsprechendem Widerspruch?
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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