Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5

Eine, soweit möglich abschließende, Aufstellung der Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen im Sinne der Nr. 142 der Vorschrift "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5". Ich bitte zusätzlich auch um die Definition des Begriffs der "Schutzfunktion" in Bezug auf Bekleidung/Ausrüstung der Bundeswehr.

Ergebnis der Anfrage

Anzugordnung hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugor…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine, soweit mög…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5 [#29421]
Datum
4. Mai 2018 09:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine, soweit möglich abschließende, Aufstellung der Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen im Sinne der Nr. 142 der Vorschrift "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5". Ich bitte zusätzlich auch um die Definition des Begriffs der "Schutzfunktion" in Bezug auf Bekleidung/Ausrüstung der Bundeswehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5 [#29421]
Datum
5. Juni 2018 09:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, A2-2630/0-0-5“ vom 04.05.2018 (#29421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>