Anzugordnung, Kopfbedeckungen, Schirmmützen

Eine detaillierte Auskunft zu den heute erlaubten Kopfbedeckungen, im Schwerpunkt Schirmmützen der Heeresuniformträger für Mannschaften/Unteroffiziere (o.P. & m.P.)

In der öffentlichen "A2-2630/0-0-5" ist zwar ein Bild angegeben, daraus schließe ich, dass die oben angebenden Dienstgradgruppen, demnach alle die "Hellaltgoldene" Deckelbiese an der Schirmmütze tragen. (Vorausgesetzt die Mütze wurde Privat beschafft, da nicht im Austattungssoll durch BwBm ausgegeben)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detailliert…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Anzugordnung, Kopfbedeckungen, Schirmmützen [#26120]
Datum
13. Januar 2018 01:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Auskunft zu den heute erlaubten Kopfbedeckungen, im Schwerpunkt Schirmmützen der Heeresuniformträger für Mannschaften/Unteroffiziere (o.P. & m.P.) In der öffentlichen "A2-2630/0-0-5" ist zwar ein Bild angegeben, daraus schließe ich, dass die oben angebenden Dienstgradgruppen, demnach alle die "Hellaltgoldene" Deckelbiese an der Schirmmütze tragen. (Vorausgesetzt die Mütze wurde Privat beschafft, da nicht im Austattungssoll durch BwBm ausgegeben)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung ..." / Anfrage nach dem IFG zu Sc…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Anzugordnung, Kopfbedeckungen, Schirmmützen
Datum
17. Januar 2018 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung ..." / Anfrage nach dem IFG zu Schirmmützen für Heeresuniformträger (Anfrage #26120) Bezug: Antrag auf Auskunft nach dem IFG vom 13.01.2018 Anlage: Sehr geehrtAntragsteller/in je nach Laufbahn- bzw. Dienstgradgruppenzugehörigkeit der Trägerinnen und Träger werden vier Ausführungen der Schirmmütze des Heeres unterschieden. Da die Unterscheidungsmerkmale in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" an verschiedenen Stellen Erwähnung finden, sind sie in der beigefügten Anlage "Übersicht Schirmmützen" zusammengefasst. Danach tragen Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres, unabhängig vom jeweiligen Dienstgrad, als zulässige Abwandlung der Grundform des Dienstanzuges eine einheitliche Schirmmütze. Diese Kopfbedeckung ist, wie von Ihnen bereits richtig festgestellt, selbst zu beschaffen, da sie nicht zu den fiskalisch bereitgestellten Uniformartikeln gehört. Die weitergehende Frage nach allen heute erlaubten Kopfbedeckungen ist recht unscharf, daher füge ich dieser Antwort ebenfalls eine aktuelle Version der o.a. Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" bei. Grundsätzlich sind folgende Variationen möglich: 1. Kampfanzug Zu den diversen Ausführungen des Kampfanzuges müssen/dürfen je nach Auftrag bzw. Uniformträgerzugehörigkeit (Heer, Luftwaffe oder Marine) folgende Kopfbedeckungen getragen werden: Feldmütze, Tarndruck / Gefechtshelm / Feldmütze, Winter, Tarndruck / Barett / Bergmütze / Schiffchen, blau oder dunkelblau / Strickmütze, schwarz oder oliv oder blau / Krempenhut / Bordmütze, Winter 2. Dienstanzug Barett / Bergmütze / Schirmmütze, grau oder blau oder weiß (Marine) / Schiffchen blau oder dunkelblau / Mütze, weiß (Marine) / Gefechtshelm (ohne Helmüberzug) Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, in erster Linie danke ich Ihnen für die sehr schnelle und ausführliche Antwort. W…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Anzugordnung, Kopfbedeckungen, Schirmmützen [#26120]
Datum
17. Januar 2018 11:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in erster Linie danke ich Ihnen für die sehr schnelle und ausführliche Antwort. Wäre es möglich diese Informationen samt dem Schreiben „Übersicht Schirmmützen“ postalisch an die u.s. Adresse zu versenden (ohne die A2 2630/0-0-5) ?! Haben Sie etwas dagegen wenn ich diese Informationen auf „Fragdenstaat.de“ öffentlich zur Verfügung stelle(Namen werden geschwärzt)? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 26120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne sende ich Ihnen einen Ausdruck der Beantwortung sowie der Aufstellung zu. Gege…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: IFG-Anfrage: Anzugordnung, Kopfbedeckungen, Schirmmützen [#26120]
Datum
18. Januar 2018 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne sende ich Ihnen einen Ausdruck der Beantwortung sowie der Aufstellung zu. Gegen eine Veröffentlichung erhebe ich keine Einwände. Mit freundlichen Grüßen

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