AO Kartei Berlin Vollstreckung

- die Akte mit der Bezeichnung "AO Kartei Berlin Vollstreckung"

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
  • Kosten dieser Information:
    3000,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
21. April 2017 12:25
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Akte mit der Bezeichnung "AO Kartei Berlin Vollstreckung"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in die AO-Kartei Berlin - Vollstreckung beinhaltet keinerlei Regelungen zum Verbrauchers…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
26. April 2017 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die AO-Kartei Berlin - Vollstreckung beinhaltet keinerlei Regelungen zum Verbraucherschutz, sodass als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage das Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) infrage kommt. Vorbehaltlich der Prüfung, ob Ausschlussgründe (z.B. §§ 9, 10 IFG) vorliegen und dementsprechend überhaupt eine Auskunft erteilt werden kann, möchte ich Sie zunächst darauf hinweisen, dass nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung für die beantragte Akteneinsicht erhebliche Kosten für Sie anfallen. Die AO-Kartei Berlin - Vollstreckung liegt ausschließlich elektronisch vor und umfasst derzeit mehr als 3.000 Dateien. Ein nach § 13 IFG vorgesehener Ausdruck der Kartei würde - selbst wenn jede Datei nur eine Seite umfassen würde - zu Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 1.500 EUR führen (0,50 EUR je Seite, vgl. Tarifstelle 1001 Buchstabe d in Verbindung mit den Anmerkungen zur Tarifstelle 1004). Beim Kopieren der gespeicherten Daten würden Gebühren von mindestens 1,- EUR je Datei anfallen (vgl. Tarifstelle 1001 Buchstabe e). Sollten Sie auch angesichts der oben dargestellten Gebührenhöhe Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft aufrechterhalten wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Hochachtungsvoll Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich möchte ich als Bürger nicht für ei…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
27. April 2017 16:52
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Natürlich möchte ich als Bürger nicht für eine Information eine derart hohe Gebühr zahlen, zumal ich auch keinen Ausdruck benötige. Möglicherweise können Sie die angeforderte Akte, da diese bereits elektronisch vorliegt, öffentlich zugänglich machen. Zum Beispiel abrufbar über eine Website. Diesen Weg sind schon viele Institutionen gegangen. Somit können ähnliche Anfragen künftig für alle Beteiligten effektiver beantwortet werden. Ungeachtet dessen bitte ich um Prüfung, ob Ausschlussgründe vorliegen. Da mir der Inhalt der Akte gänzlich unbekannt ist, bitte ich in groben Zügen um eine Inhaltsangabe. Möglicherweise erlischt dadurch auch mein Interesse daran. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Ersuchen der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt um Amtshilfe bei Vollstreckung; Anfrage nach IFG beim Fi…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ersuchen der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt um Amtshilfe bei Vollstreckung; Anfrage nach IFG beim Finanzamt Treptow-Köpenick
Datum
3. Mai 2017 15:26
Status
Warte auf Antwort
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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin III E 11 - S 0226-2/2008-13 Sehr geehrtAntragsteller/in das Finanzamt Treptow-Köpenick hat mir Ihre Email-Anfrage vom 9.2.2017 weitergeleitet. In Ergänzung der bisherigen Antworten des Finanzamtes komme ich zunächst Ihrer Bitte nach, die voraussichtlichen Kosten einer eventuellen Auskunft, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, zu beziffern. Die Verzögerung bitte ich dabei zu entschuldigen. Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem IFG und das Widerspruchsverfahren sind gebührenpflichtig (§ 16 IFG Berlin). Ihre Auskunft würde voraussichtlich Verwaltungsgebühren für eine umfangreiche schriftliche Auskunft (nach der Tarifstelle 1004 der Anlage zur VGeBO 100 €-250 €) verursachen. Sollten Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft in Ansehung der Gebühr aufrechterhalten wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der AO-Kartei Berlin - Vollstreckung handelt es sich um verwaltungsinterne Verf…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
9. Mai 2017 14:00
Status
Warte auf Antwort
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2,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bei der AO-Kartei Berlin - Vollstreckung handelt es sich um verwaltungsinterne Verfahrensregelungen, die ausdrücklich nur für den Dienstgebrauch vorgesehen sind. Eine Veröffentlichung kommt daher - außerhalb eines Auskunftsanspruchs nach dem IFG - nicht in Betracht. Soweit Sie Interesse an grundsätzlichen Weisungen zum Verwaltungshandeln im Vollstreckungsverfahren haben, möchte ich Sie auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung - Vollstreckungsanweisung (VollstrA)" vom 13.03.1980 (BStBl. I S. 112), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 03.06.2015 (BStBl. I S. 497), und auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung - Vollziehungsanweisung (VollzA)" vom 29.04.1980 (BStBl. I S. 194), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 03.06.2015 (BStBl. I S. 497), verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> dankend habe ich Ihre Zeilen erhalten. Erlauben Sie mir zum besseren Verständ…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
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Betreff
AW: WG: AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
10. Mai 2017 14:30
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> dankend habe ich Ihre Zeilen erhalten. Erlauben Sie mir zum besseren Verständnis folgende Nachfrage: Diese Akte ist nur für den Dienstgebrauch vorgesehen, könnte jedoch über eine Akteneinsicht nach dem IFG von jedermann eingesehen werden? Zur Entscheidung, ob ich meinen Antrag aufrechterhalten möchte erbitte ich Antworten zu folgenden Fragen: Müssen Schwärzungen in der Akte vorgenommen werden, bevor diese übersandt werden kann? Ist ein Versand in elektronischer Form möglich? Ist die Einsicht in Ihrem Hause möglich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es mir aufgrund des großen Akteninhalts nic…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: AO Kartei Berlin Vollstreckung [#21127]
Datum
23. Mai 2017 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es mir aufgrund des großen Akteninhalts nicht möglich ist, im Vorfeld einer möglichen Beantragung umfangreiche Untersuchungen anzustellen. Mit freundlichen Grüßen